Start in das Ausbildungsjahr 2023

Die Schwerpunktausgabe der „Die Steuerfachangestellten“ begrüßt die neuen Azubis und gibt Antworten auf die dringendsten Fragen zum Start in die Steuerwelt – auch zur neuen Ausbildungsverordnung.

Geben Sie Starthilfe! – Die kostenlose Schwerpunktausgabe der Zeitschrift „Die Steuerfachangestellten“ erleichtert Ihren Auszubildenden den Einstieg in die Steuerkarriere – und Ihnen das „Onboarding“ der neuen Kolleg:innen. Themen sind u. a.:

  • Neue Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte: Es ist so weit: Nach über 25 Jahren löst die neue Ausbildungsverordnung die alte Verordnung aus dem Jahre 1996 ab. Der Ausbildungsberuf wurde neu geordnet und an die derzeitigen Voraussetzungen in den Steuerkanzleien, insbesondere im Bereich „Digitalisierung“, angepasst. Geändert hat sich in den Kanzleien vor allem die Art und Weise der Geschäftsabläufe. Viele Geschäfts- und Büroprozesse werden heute mehrheitlich „elektronisch“ und damit digitalisiert abgewickelt. Dem wurde in der neuen Ausbildungsverordnung entsprochen.

 

  • FAQ zum Ausbildungsstart: Der Start ins Berufsleben ist für neue Auszubildende eine Herausforderung. Sofern die angehenden Steuerfachangestellten nicht bereits ein Praktikum in der Kanzlei absolviert haben, ist das Team unbekannt, die Abläufe fremd, der Umgang mit Mandanten ungewohnt. Erschwerend kommt hinzu, dass jede Kanzlei ihre eigenen Gepflogenheiten hat. Auf der sicheren Seite sind alle, die sich anpassen. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 

  • Die wichtigsten Steuerarten in Deutschland: Das deutsche Steuersystem mit seinen weit mehr als 200 Gesetzen zählt zu den komplexesten weltweit. Hartnäckig hält sich der Mythos, dass der Großteil der weltweiten Steuerliteratur aus Deutschland stammt. Da ist es gerade zu Beginn der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten nicht einfach, im Steuer-Dschungel den Durchblick zu behalten. Wir bringen – insbesondere für Berufsanfänger – Licht ins Dunkel.

 

  • Lohnsteuerabzug: Die neuen Auszubildenden halten bald ihren ersten „Gehaltszettel“ in der Hand. So schön der Bruttobetrag auch aussieht, viele sind enttäuscht, wenn sie den Überweisungsbetrag am Ende sehen. Einen Teil der Abzüge machen die steuerlichen Abzugsbeträge aus.

 

  • Umsatzsteuersätze: 19 %, 7 %, 0 % – die Höhe der Umsatzsteuer variiert in Abhängigkeit von der bezogenen Leistung. Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie haben sich vielfältige temporäre Anpassungen der Steuersätze ergeben, die es zu beachten gilt.
  • Wer ist buchführungspflichtig?: Zentrales Arbeitsgebiet auch in der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sind Tätigkeiten in der Buchhaltung. Doch: Wer muss überhaupt zwingend Bücher führen? Die Antwort lautet: „grundsätzlich jeder Kaufmann“. Aber auch hier existieren zahlreiche Ausnahmen und Befreiungstatbestände.

 

  • Arbeitsrecht: Angehende Steuerfachangestellte werden bei Ausbildungsbeginn oft zum ersten Mal mit Aspekten wie Arbeitsvertrag, Pflichten des Arbeitnehmers, Pflichten des Arbeitgebers, Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Kündigung sowie Kündigungsschutz konfrontiert. Wir führen in die zentralen Begriffe des Arbeitsrechts ein.

 

Sichern Sie sich die Schwerpunktausgabe zum Ausbildungsstart und entdecken Sie unsere weitere Ausbildungsliteratur zum neuen Rahmenlehrplan!

DSTFAN/DSTONPLUS | Start Ausbildungsjahr 2023

Cookies erforderlich

Um fortfahren zu können, müssen Sie die dafür zwingend erforderlichen Cookies zulassen. Diese gewährleisten den vollen Funktionsumfang unserer Seite, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können für die Ausspielung von Werbung oder zu Analysezwecken genutzt werden. Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.