Bedeutet die Digitalisierung wirklich das Ende für Steuerberater?

„Werde ich noch jung sein, wenn ich älter bin?“, textete vor 40 Jahren Konstantin Wecker für Reiner Schöne. Gute Frage! Heute könnte die Formulierung in Bezug auf den Berufsstand der Steuerberater lauten: „Werde ich noch da sein, wenn ich älter bin?“. Angesichts des Trends der deutschen Steuerbehörde zur Digitalisierung und zum E-Government müssen sich Steuerberater neue Geschäftsfelder erschließen, wenn sie nicht eines Tages überflüssig sein wollen. Betriebswirtschaftliche Beratung ihrer Kunden basierend auf Standardlösungen im FinanzControlling könnte die Lösung sein.

Sind Steuerberater eine aussterbende Spezies?

Grund zur Sorge hätten Steuerberater allemal: So stellt die Süddeutsche Zeitung auf ihrer Internetseite zum Thema „Zukunft des Arbeitsplatzes“ mit der Frage „Wie wahrscheinlich ist es, dass ich durch einen Computer ersetzt werde?“ ein Portal zur Verfügung, in dem man bei Eingabe seines Berufs eine Aussage zu dessen Zukunftsaussichten bekommt. Für Steuerberater sieht es da ganz finster aus: Hier ergibt die Eingabe des Berufs „Steuerberater“ eine Wahrscheinlichkeit von 99 %, dass der Beruf verschwindet .

Die Zeitung beruft sich auf eine Oxford-Studie, die für den US-Arbeitsmarkt die Zukunftsaussichten von 700 Berufsgruppen angesichts der Konkurrenz durch Roboter und Computer berechnet hat. Eine Studie der London School of Economics komme für Deutschland zu ähnlichen Ergebnissen.

Steuerberater müssen ihren Berufsstand zukunftsfest machen

Wie können es Steuerberater schaffen, dass Sie auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe für Ihre Mandantschaft erfüllen? Auch die Bundessteuerberaterkammer denkt offensichtlich schon über dieses Thema nach, hat sie doch bereits 2014 mit „Steuerberatung 2020“ allen Steuerberatern lesenswerte „Neun Handlungsfelder auf dem Weg zur zukunftsfähigen Kanzlei“ ans Herz gelegt. Die wohl wichtigste Empfehlung dort ist die Handlungsempfehlung Nr. 6 zum „Ausbau der vereinbaren Tätigkeiten“ in Form von „Professionalisierung der betriebswirtschaftlichen Beratung“, „Erschließung des Geschäftsfeldes Unternehmensberatung“ sowie „Erschließung des Geschäftsfeldes Vorsorge- und Vermögensberatung“.

Empfehlungen, denen ich mich nur anschließen kann: Sie sind lesenswert und als Leitfaden zur künftigen Entwicklung einer Steuerberatungskanzlei hilfreich. Ihr Manko liegt eher in ihrer Länge: 112 Seiten wollen dann auch gelesen sein. Kürzer wäre hier sicher besser gewesen.

Betriebswirtschaftliche Beratung ist noch ein Stiefkind

Aber haben sie bereits Wirkung gezeigt, diese Empfehlungen? Dazu gibt es nur wenig Hinweise und auch noch keine aktuellen Daten. 2012 und 2015 führte die Bundessteuerberaterkammer jeweils eine Umfrage bei Steuerberatern auf Basis der Daten der Jahre 2011 (STAX 2012) bzw. 2014 (STAX 2015) durch. Darauf hatten die Empfehlungen wohl noch keinen Einfluss. Aber interessant sind die Ergebnisse der Umfrage dennoch, denn sie zeigen, dass der Umsatz aus den „vereinbaren Tätigkeiten“ insgesamt laut STAX 2015 lediglich 6,0 % (STAX 2012 = 3,2%) aller Umsätze der Kanzlei ausmacht. Und auf die Betriebswirtschaft entfallen dabei 4,2 % (2,0 %), Vermögensberatung 0,3 % (0,1 %) und Rating/§ 18 KWG 0,1 % (< 0,1 %).

Der betriebswirtschaftliche Umsatzanteil stieg also von 2 % auf ganze 4,2 %. Gemessen an einem möglichen Umsatzpotential von 20 bis 25 % – orientiert man sich am Umsatzanteil aus der Datenbasis „Rechnungswesen“ von 24,4 % bzw. 25,6 % – ist das immer noch viel zu wenig. Ist dieses Thema vielleicht doch nicht so dringend, wie es die Bundessteuerberaterkammer im Rahmen der „Steuerberatung 2020“ fordert oder ist die Branche bereits mit den Vorbehaltsaufgaben so sehr ausgelastet, dass kein Raum für zusätzliche Dienstleistungen ist?

Ich meine: Beides ist nicht der Fall. Gerade als Steuerberater sollte man sich zu Recht Sorgen um die Zukunft machen. Und dabei liegt die Lösung eigentlich auf der Hand: Eine Ausweitung des Dienstleistungsangebots im Bereich „vereinbare Tätigkeiten“. Da liegt das Geschäftsfeld „betriebswirtschaftliche Unterstützung der Mandanten“ nahe. Denn: Nach Umfragen wünschen sich mehr als 60% der Mandanten von ihren Steuerberatern auch betriebswirtschaftliche Dienstleistungen – und zwar alles aus einer Hand.

Unterjährig fortlaufende Angebote aus einer Hand

Viele Steuerberater haben das allerdings noch nicht verinnerlicht. Siemachen immer noch nur etwa 5%ihresUmsatzes mit betriebswirtschaftlichen Angeboten. Steuerberater bieten fast immer Betriebswirtschaft „on Demand“ an und ganz selten ein unterjährig fortlaufendes Angebot mit monatlichen oder quartalsmäßigen Auswertungen. Warum eigentlich? Der Steuerberater hat doch alles zur Verfügung, was er für ein erfolgreiches Angebot benötigt. Denn Steuerberater

  • genießen das Vertrauen des Kunden,
  • können den Kundennutzen der betriebswirtschaftlichen Beratung leicht darstellen und
  • jederzeit auf die Datenbasis „Finanzbuchhaltung“ zurückgreifen.

Es wäre für viele Kollegen ein gutes Zusatzgeschäft, das für die Kanzleien immer wichtiger wird. Und es ist ein hervorragendes Dienstleistungsangebot für ihre Mandanten, denn diese erhalten so unterjährig Hinweise, die sie bei der Unternehmensführung unterstützen. Das von der Bundessteuerberaterkammer verfasste Leitbild des Berufsstandes erwähnt daher wohl auch zu Recht besonders die Betriebswirtschaft: „Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere … die betriebswirtschaftliche Beratung“ .

Ist die Beratung wirklich so arbeitsintensiv?

Was also hält viele Kollegen noch ab? Antworten gibt möglicherweise die 2016 vom Softwarehersteller „Agenda“ mit Unterstützung des Deutschen Steuerberaterverbandes herausgegebene „Studie zur Zusammenarbeit von Steuerberater und Mandant – Analyse des Leistungsportfolios kleiner Steuerkanzleien“:

„Die Steuerkanzlei als Dienstleister: Auffällig ist, dass der überwiegende Teil der befragten Kanzleien den eigenen Tätigkeitsschwerpunkt in der Erbringung klar festgelegter Dienstleistungen sieht. Auf Beratungsleistungen dagegen legen weit weniger Kanzleibetreiber ihren Fokus …. Das führt dazu, dass die betriebswirtschaftliche Beratung in vielen Kanzleien keine allzu große Rolle spielt. Auch deshalb, weil der Großteil der Steuerberater sie als belastend, arbeitsintensiv und schlecht honoriert empfindet ….“.

Arbeitsintensiv? Schlecht honoriert? Da kann ich nicht zustimmen. Lösungen gibt es hier über Kooperationen oder externe Dienstleister.

Praxishinweis > Mögliche Kooperationspartner finden Sie z. B. über die Suchmaske des „Bundesverbands KMU-Berater“ unter www.kmu-berater.de.

Und wenn die Dienstleistung stimmt und dem Mandanten der Nutzen vermittelt wird, dann dürfte die Durchsetzung eines angemessenen Honorars das geringste Problem sein.

Aber auch die Banken sind Teil dieses Problems: Denn die Hausbanken kleinerer Unternehmen werden nach meiner Meinung ihrer Verantwortung „auf eine gute betriebswirtschaftliche Grundausstattung zu drängen“, nicht gerecht. Banken lieben die betriebswirtschaftliche Auswertung aus der Finanzbuchhaltung, die BWA. Die am häufigsten verwendete Form ist die „Standard-BWA Nr. 1 der Datev“: Sie ist leicht verfügbar, preiswert und hilft der Bank, die gesetzlichen Anforderungen des § 18 KWG „Überblick über die wirtschaftliche Situation des Bankkunden“ ohne großen Verwaltungsaufwand preiswert zu erfüllen.

Der Informationswert der „Standard-BWA Nr. 1 der Datev“ ist aber lediglich vergleichbar mit einem Blick durchs Schlüsselloch: Man sieht ein bisschen, aber eben nur einen Ausschnitt, der Blick auf's Ganze fehlt.

Eine All-in-One-Lösung muss her!

Für das FinanzControlling wird eine Standardlösung gebraucht. Da sollte nicht die Frage lauten: „Was lieber Unternehmer möchtest du?“ Vielmehr wird ein Mindestangebot benötigt, das alles enthält, was man zur Unterstützung bei der Unternehmensführung als kleineres Unternehmen unterjährig braucht. Denn darauf kann der Steuerberater später aufbauen.

Zu dieser Grundausstattung oder eher Mindestausstattung gehört nach meiner Auffassung alles das, was die Datenbasis (Summen- und Saldenliste der Finanzbuchhaltung / Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre) erlaubt. Aber nicht wie ein Werkzeugkasten, wie es der größte Anbieter am Beratungsmarkt – die Datev –macht. Es sollte vielmehr eine „All-in-One-Lösung“ sein.

In diese Lösung hinein gehören eine Jahresabschlussanalyse auf Basis der letzten drei Jahresabschlüsse, und zwar mit Zeitreihenvergleich und Kennzahlen zu Vermögens, Ertrags- und Finanzlage. Ebenso eine Ertragsplanung, eine damit verknüpfte Liquiditätsplanung und ein Soll-Ist-Vergleich zu unterjährigen Auswertungen mit allen wichtigen Kennzahlen. Und Reports, die für den Unternehmer verständlich Handlungsbedarf aufzeigen.

Alternativen sind nicht häufig zu finden. Beispiele hierzu sind die BWA-Lösungen von Prof. Dr. Knief mit BWA 2008, BWASLY, BWA Finanzinformation und andere, ferner das Finanz-Controlling „meinControlling“ von steltemeier-BeratungMittelstand. Und es ist erstaunlich: Selbst die Datev hatte vor vielen Jahren mit dem „DATEV Company-Check“ eine derartige Lösung im Angebot.

Es wird Zeit, für den Berufsstand zu handeln, denn auch heute noch gilt, was der italienische Dichter Dante Alighieri bereits im13. Jahrhundert erkannt hat: „Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt.“ Er hatte Recht: Nur wer sich als Steuerberater um betriebswirtschaftliche Lösungen für seine Mandanten bemüht, bleibt zukunftsfähig!

Von StB Helmut Steltemeier,
Inhaber des Beratungsunternehmens „steltemeier-BeratungMittelstand“

Aus NWB Betriebswirtschaftliche Beratung 3/2017
weitere Infos hier

Diesen Beitrag finden Sie auch hier in der NWB Datenbank.

 

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