Leistungsgrundsätze

In unseren Leistungsgrundsätzen stellen wir Ihnen die Voraussetzungen vor, die für die Inanspruchnahme des NWB Gutachtendienstes verbindlich sind. Damit Sie wissen, was Sie von uns erwarten dürfen.

Sollten hier nicht alle Ihre Fragen erschöpfend behandelt worden sein, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter unserer Telefon-Hotline die Ihnen unter der Rufnummer 02323 141-900 gern weitere Fragen beantworten.

1. Wer kann den NWB Gutachtendienst in Anspruch nehmen?
Der NWB Gutachtendienst verfolgt das Ziel, Steuerberater im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben durch die Beantwortung schriftlicher Anfragen zu unterstützen. 


2. Zu welchen Rechtsbereichen erbringt der NWB Gutachtendienst Leistungen?
Der NWB Gutachtendienst nimmt nur zu Anfragen Stellung, die sich auf folgende Rechtsbereiche erstrecken:

3. Welche Leistungen erbringt der NWB Gutachtendienst?
Der NWB Gutachtendienst nimmt zu schriftlichen Anfragen, die nur unter Verwendung des online angebotenen Anfragen-Formulars oder mit dem für Sie vorbereiteten Fax-Formular gestellt werden können, in zwei Formen Stellung:
  • Der Gutachter, der sich mit dem Anfragenden telefonisch in Verbindung setzt, versucht zunächst, die Rechtsfrage im Rahmen einer telefonischen Erstwürdigung zu beantworten bzw. erste Hinweise zu geben, wie der Anfragende die Rechtsfrage selbst klären kann. Gelingt dies, fällt hierfür ein Pauschalhonorar an (s. u. Ziffer 8). Sollte – etwa infolge technischer Probleme – keine telefonische Kontaktaufnahme durch den Gutachter erfolgen, setzen Sie sich bitte mit unserer Telefon-Hotline in Verbindung.
  • Gelingt es nicht, die Rechtsfrage im Rahmen der telefonischen Erstwürdigung zu beantworten, vereinbart der Anfragende mit dem Gutachter ein schriftliches Gutachten, den Abgabetermin und das Honorar entsprechend den Grundsätzen zur Honorierung von schriftlichen Gutachten (s. u. Ziffer 8).

Der NWB Gutachtendienst beurteilt keine Vertragsentwürfe, erarbeitet keine Vertragsklauseln, begutachtet und entwickelt auch keine Vertragsgestaltungen. Der NWB Gutachtendienst erstellt keine Prozessgutachten oder Parteigutachten.

4. Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen
Der Gutachtenvertrag wird zwischen dem Anfragenden und der Kanzlei des jeweiligen Gutachters geschlossen. Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und der Kanzlei des jeweiligen Gutachters bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird beschränkt für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 €, bei Rechtsanwaltsgesellschaften 2.500.000 €. Eine Haftung für die telefonische Erstwürdigung kann nicht übernommen werden. 


5. Ist die vertrauliche Behandlung der Anfragen garantiert?
Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt.

6. Welche Verbindlichkeit haben die Leistungen?
Die Leistungen des NWB Gutachtendienstes (telefonische Erstwürdigung und schriftliche Gutachten) sollen lediglich Hilfestellungen und Anregungen für die Tätigkeit des Steuerberaters bieten. Sie sind privatrechtliche Auskünfte, die die Meinung der Gutachter wiedergeben. Die Anwendung der Stellungnahme auf den Einzelfall liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Anfragenden. Bei streitigen oder ungeklärten Rechtsfragen muss der Anfragende selbst entscheiden, ob er der Rechtsauffassung des Gutachters folgt.

7. Für wen werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen des NWB Gutachtendienstes sind für den Steuerberater und nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Die Weitergabe oder Verwendung der Leistungen ist von der vorherigen Zustimmung des NWB Gutachtendienstes abhängig.

8. Wie hoch ist das Honorar?
Die Leistungen des NWB Gutachtendienstes (s. o. Ziffer 3.) werden nach folgenden Grundsätzen honoriert (Preise zzgl. USt):

  • Telefonische Erstwürdigung: 90,- € (Pauschalhonorar)
  • Schriftliches Gutachten: nach individueller Vereinbarung
  • Der Preis für ein schriftliches Gutachten richtet sich nach dem Umfang der Anfrage und nach der Schwierigkeit des Rechtsproblems.
Wird ein schriftliches Gutachten erstellt, fällt kein Pauschalhonorar für eine telefonische Erstwürdigung an.

9. Wie sicher ist der Datenaustausch per E-Mail?
Die Online-Anfragen an den NWB Gutachtendienst und die Übermittlung der schriftlichen Gutachten per E-Mail erfolgen über unverschlüsselte, letztlich also nicht sichere Verbindungen. Es ist also nicht auszuschließen, dass die ausgetauschten Daten von unbefugten Dritten ausgespäht werden. Es empfiehlt sich deshalb, alle Mandantendaten zu anonymisieren. Der Anfragende erklärt sich mit der Übermittlung der Daten im unverschlüsselten E-Mail-Verkehr einverstanden.

10. Ist Mandatsschutz garantiert?
Die Gutachter des NWB Gutachtendienstes verstehen sich als Spezialisten auf ihrem Gebiet und wollen das steuerrechtliche Problem Ihres Mandanten lösen; an der Übernahme Ihres Mandates sind die Gutachter des NWB Gutachtendienstes nicht interessiert. Dies versichern wir Ihnen gerne auch schriftlich. 

Cookies erforderlich

Um fortfahren zu können, müssen Sie die dafür zwingend erforderlichen Cookies zulassen. Diese gewährleisten den vollen Funktionsumfang unserer Seite, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können für die Ausspielung von Werbung oder zu Analysezwecken genutzt werden. Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.