Frühstück à la Steuerrecht
Eigentlich ist jedem klar, was zu einem guten Frühstück gehört. Aber nicht, wenn es um steuerrechtliche Aspekte geht. Denn hier ist man sich hinsichtlich der Interpretation eines Frühstücks offenbar nicht so ganz sicher. Und weil man sich bislang auf eine Definition nicht einigen kann, wird sich wohl der BFH mit der „Frühstücksfrage“ demnächst beschäftigen dürfen.
Im NWB Experten-Blog haben sich gleich zwei Blogger mit dem „steuerlichen Frühstück“ beschäftigt. Lesen Sie in den Beiträgen
was nach Dr. Ursula Sedlmair-Wolff und StB Christoph Iser nicht fehlen darf.
Zum gleichen Thema empfehlen wir Ihnen auch diesen Cartoon aus NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht.