Arbeitshilfe Außergewöhnliche Belastungen

Bestimmte Aufwendungen werden gem. § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen nur insoweit steuermindernd berücksichtigt, als sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Das Gesetz regelt in § 33 Absatz 3 EStG die Höhe der zumutbaren Belastung pauschalierend nach vom Familienstand und der Kinderzahl abhängigen Prozentsätzen des Gesamtbetrags der Einkünfte. Diese Prozentsätze steigen in drei Stufen mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte.
Dieses Berechnungsprogramm hilft Ihnen bei
-
der Berechnung der Zumutbaren Belastung gemäß § 33 Absatz 3 EStG nach den Grundsätzen des BFH-Urteils VI R 75/14 vom und des sowie
-
der Berechnung der Höhe des als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren Betrags.
Es sind nur zwei Eingabeparameter sind notwendig. Die Ausgabe der Ergebnisse für alle Varianten der persönlichen Verhältnisse erfolgt auf einen Blick. Der Rechner ist gültig für alle praxisrelevanten Veranlagungszeiträume.
Zur Anforderung des Programms füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus: