Hörprobe

Pflege und Betreuung: Nachbarschaftliche Hilfsleistungen sind regelmäßig steuerfrei
Nachbarschaftliche Hilfeleistungen sind regelmäßig der einkommensteuerlich unbeachtlichen Privatsphäre zuzuordnen. Von dem Bereich der steuerbaren sonstigen Leistungen sind nämlich nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen die Fälle zu unterscheiden, in denen tatsächlich keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke, sondern private Motive (im Streitfall: langjährige Nachbarschaft und freundschaftliche Verbundenheit) für das Verhalten des Steuerpflichtigen entscheidend sind.
Außerdem informieren wir in der Ausgabe 12/2020 von Steuern mobil unter anderem zu den Themen Erste Tätigkeitsstätte, Treuhändermodell und Angehörigen-Entlastungsgesetz.