So macht beschenken Freude!

Achtung: Ansonsten ist der Wert des Geschenks beim Empfänger nämlich als Einnahme steuerpflichtig! Dies gilt nur nicht bei sogenannten Streuwerbeartikeln mit einem Wert von insgesamt weniger als 10 Euro.
Übrigens, Aufwendungen für Geschenke sind nur dann als Betriebsausgabe abziehbar, wenn:
- der Wert 35 Euro pro Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht übersteigt
- die Aufwendungen auf ein gesondertes Konto gebucht werden und
- der Name des Empfängers aus der Buchung bzw. dem Buchungsbeleg erkennbar ist.
Wer die Kosten gemeinsam mit anderen Betriebsausgaben verbucht, verliert den Abzug der Betriebsausgaben und der Vorsteuer.
Noch ein Tipp:
Machen Sie die Freude perfekt, versteuern Sie die Geschenke für den Empfänger nach und weisen Sie in einer Karte darauf hin. Sie wollen Ihren Geschäftspartner doch nicht dazu bringen, Detektiv spielen zu müssen und ihn zwingen nachzuforschen, wieviel sie ihm Wert sind, oder?