Gesetzliche Neuregelung der Bildungsleistungen

Am 8.5.2019 hat das BMF den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (im Folgenden: JStG-E 2019) veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf sieht insbesondere eine umfangreiche Neuregelung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG vor. Hierdurch soll die Steuerbefreiung an die Vorgaben des Unionsrechts angepasst werden, nachdem § 4 Nr. 21 UStG die Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL nur unzureichend umgesetzt hat (vgl. JStG-E 2019 S. 150).

Andreas Fietz gibt in seinem Beitrag einen detaillierten Überblick über die geplante Neuregelung. Ferner wird dargestellt, was Steuerpflichtige und deren Berater bis zum Inkrafttreten der Neuregelung noch beachten müssen und wie mit dem jüngsten EuGH-Urteil v. 14.3.2019 - Rs. C-449/17 „A & G Fahrschul-Akademie“ in der Praxis umzugehen ist. Hiervon sind insbesondere Bildungsunternehmen betroffen, die sich bisher auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchs. i und j MwStSystRL berufen haben, da durch das EuGH-Urteil zur A & G Fahrschul-Akademie die Steuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterreicht deutlich eingeschränkt wurde.

Lesen Sie hier den kompletten Beitrag „Gesetzliche Neuregelungen der Bildungsleistungen“ aus USt direkt digital 13/2019 S. 12.

 

 

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