Perfekt vorbereitet in die Bilanzbuchhalterprüfung 2021
Gleichzeitig zählt die Bilanzbuchhalterprüfung aber auch zu den anspruchsvollsten kaufmännischen Weiterbildungsabschlüssen der IHK, dies belegen regelmäßig hohe Durchfallquoten.
Geänderte Prüfungsverordnung
Am 24.12.2020 ist eine neue Prüfungsverordnung in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst:
- Schnellere Zulassung zur Prüfung durch Wegfall bzw. Reduzierung der Berufspraxis.
- Die bisherige Abschlussbezeichnung „Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ wird um den Zusatz „Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ ergänzt.
- Die drei Aufgabenstellungen bzw. Klausuren der schriftlichen Prüfung müssen künftig jeweils mit mindestens 50 Punkten bestanden werden. Die bisherige Regelung, dass mit allen Klausuren insgesamt 150 Punkte erreicht werden mussten, entfällt.
- Übergangsvorschriften: Prüfungen, die vor dem 1.1.2020 angemeldet wurden, sind von der neuen Verordnung nicht betroffen. Für laufende Prüfverfahren, die nach dem 1.1.2020 angemeldet wurden, ist auf Antrag der Teilnehmer*innen ein Wechsel zur neuen Verordnung möglich, wenn bei allen drei Klausuren die Mindestpunktzahl erreicht wurde. Ein Wechsel bei bereits abgeschlossenen Prüfungen ist hingegen nicht mehr möglich.
Neue Fallsammlung und kostenloser Übungsfall
Bei der optimalen Prüfungsvorbereitung – egal ob nach alter oder neuer Verordnung – unterstützen wir Sie mit der soeben erschienenen „Fallsammlung für Bilanzbuchhalter“.
Dieser neu konzipierte Titel deckt mit seinen Aufgaben und Lösungen erstmals alle Handlungsbereiche der Bilanzbuchhalterprüfung in einem Buch ab und ist speziell für die heiße Lernphase kurz vor der schriftlichen Prüfung geeignet.
Alle Aufgaben und Lösungen enthalten den aktuellen Rechtsstand und berücksichtigen dabei u. a. die Änderungen durch das erste und zweite Corona-Steuerhilfegesetz sowie das JStG 2020.
Schnuppern Sie jetzt rein und testen Sie Ihr Wissen mit unserem kostenlosen Übungsfall aus dem Bereich der Umsatzsteuer.
Fall 47: Vermietungsleistung
6 Punkte; 15 Minuten
Die Abraham OHG hatte ihr 6.750 qm großes Verwaltungsgebäude 2010 nach eigenen Plänen neu errichten lassen, sodass es zum 1.1.2011 in Betrieb genommen wurde. Die berechnete Umsatzsteuer von 750.000 € wurde von der OHG vollständig als Vorsteuer abgezogen. Die Abraham OHG hatte im Jahr 2019 die Kapazität etwas reduziert. Dadurch wurde eine Etage im Verwaltungsgebäude nicht mehr für den gewerblichen Betrieb genutzt. Die frei gewordenen Räume umfassten 450 qm. Diese vermietet die Abraham OHG seit dem 1.1.2020 an den Rechtsanwalt Stefan Klaus, der eine Hälfte für seine Kanzlei, die andere Hälfte für seine Privatwohnung verwendet. Im Einvernehmen mit Herrn Klaus möchte die OHG weitestgehend von der Option nach § 9 UStG Gebrauch machen. Der Quadratmeterpreis beträgt für die Kanzlei 15 € und für die Privatwohnung 10 A (jeweils brutto).
Aufgabenstellung:
Beurteilen Sie den Sachverhalt umsatzsteuerrechtlich.
Fallsammlung für Bilanzbuchhalter
Bilanzbuchhalterprüfungen 2021
Von Steuerberater Diplom-Finanzwirt (FH) Martin Weber
1. Auflage. XXII, 520 Seiten. Broschur.
ISBN: 978-3-482-68051-9
Preis: 59,00 €