Steuerberater Dr. Christoph Juhn: Mit der richtigen Klausurtechnik zur 3,0

Für das Steuerberaterexamen muss man gut vorbereitet sein, doch Wissen ist in diesem Zusammenhang nicht alles. Schaut man sich die Klausuren der letzten Jahre an, kann man anhand der Verteilung der Punkte sich auf seine Kerngebiete fokussieren und auch mit nicht allumfassendem Wissen das Examen zum Steuerberater bestehen. Christoph Juhn zeigt in diesem Video, wo die Schwerpunkte liegen und welche Lerntechnik zum Erfolg führt.

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Transkript des Videos von Steuerberater Christoph Juhn über die richtige Klausurentechnik im Steuerberaterexamen

Wenn ihr ins Steuerberaterexamen geht, geht es einerseits darum, Wissen zu haben, zweitens viele Probeklausuren zu machen aber drittens viel entscheidender: Es geht auch darum, eine Klausurentechnik zu haben. Das heißt zu wissen, wo setz ich Schwerpunkte, was gibt wie viele Punkte, wie kann ich Fußgängerpunkte sammeln und was muss ich da alles beachten? Das erkläre ich euch heute in diesem Video!

Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert - insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Aber heute rede ich mal zu euch zum Thema Steuerberaterexamem.
Gucken wir uns erstmal an, wie das Steuerberaterexamen aufgebaut ist. Ihr wisst es gibt drei Tage. Tag 1, Tag 2, Tag 3. Und am ersten tag, das ist die so genannte Mischklausur, da gibt es einen Teil Abgabenordnung, da gibt es einen Teil Umsatzsteuer und da gibt es einen Teil Erbschaftsteuer zusammen mit dem Bewertungsgesetz. Am zweiten Tag, das ist die so genannte Ertragsteuerklausur, da kommt ein Einkommensteuerfall dran, da kommt in der Regel noch ein Einkommensteuerfall dran, da kommt ein Fall zum internationalen Steuerrecht dran und da kommt ein Teil zum Gewerbesteuer recht dran. Und noch ein Teil zum Gewerbesteuergesetz. Und am dritten Tag, das ist die Bilanzklausur, da kommt in der Regel ein Einzelunternehmen dran, eine Personengesellschaft und eine Kapitalgesellschaft.
Jeder Tag gibt 100 Punkte. Und wie sind die Punkte innerhalb dieser Struktur aufgeteilt? Das ist jetzt alles immer nur ganz grob. Das weicht von Jahr zu Jahr ab. Aber wenn ihr euch die letzten zehn Jahre der Klausuren einmal anschaut, ist im Durchschnitt diese Punkteverteilung maßgebend. In der Regel 34 Punkte Abgabenordnung, 33 Punkte Umsatzsteuer und Erbschaftsteuern und Bewertungsgesetz auch 33 Punkte. Dann in etwa 15 Punkte auf eine Einkommenssteuerklausur. Was das ist, das weiß man nicht. Das kann die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sein, das kann Vermietungseinkauf, Dividendeneinkünfte aus dem Ausland, … - was auch immer. Dann 15 Punkte für den Einkommensteuerteil, international im Durchschnitt auch 15 Punkte, Gewerbesteuer im Durchschnitt 15 Punkte und zwischen 35 und meistens eher 40 Punkte kommt der Körperschaftsteuerteil zur Geltung. Und hier bei der Bilanz kann man - das weiß man nicht genau - 33, 33 oder 34 Punkte holen, dieser eine Punkt spielt auch keine Rolle.

Und jetzt gehen wir mit einer gewissen Technik daran. Jeder hat von euch eine andere Technik. Ich kann euch meine Technik verraten:
Ganz wichtig ist, dass ihr euch in den Freistellungsmonaten (in der Regel braucht ihr  so 3 Monate Freistellung) die Klausuren der letzten Jahre möglichst umfangreich anschaut. Mittlerweile werden die ja nicht mehr veröffentlicht. Bis 2015/16 wurden die noch veröffentlicht, da gibt es in NWB Buch zu. Guckt euch das einmal an, das könnt ihr bei NWB bestellen. Fragt Kollegen oder Freunde, die die letzten Jahre ihr Examen hatten, was drankam und wo die Schwerpunkte lagen. Acht Jahre lang ist Robert Rundlich im Erbschaftsteuerteil gestorben. Immer an einer Angstpsychose, an Vogelgrippe, immer an etwas Komischem. Und er hat immer seine Frau Karola als Alleinerbin eingesetzt. Und sein Sohn Hans hat den Plichtteil ausgeschlagen. Und immer war es ein Haus in München, was im Ertragswertverfahren zu bewerten war. Das war entweder Würzburg, Nürnberg oder München. Also irgendwo in Süddeutschland. Im Ertragswertverfahren, also nicht Nachwertverfahren und nicht Gleichwertverfahren. Das war auf dem ersten Drittel. Dann blätterte man um im Erbschaftsteuerteil. Auf der zweiten Seite kam dann ein Unternehmen, Einzelunternehmen oder GmbH. Da war das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 199 Bewertungsgesetz anzuwenden. Und das war so der wesentliche Bereich von Erbschaftsteuer. Und dann gab es noch ein paar Randgebiete.

So wenn man das System verstanden hat, kam acht Jahren das Gleiche. Das war bei mir so 2012 im Oktober. Ich bin ins Examen reingegangen, habe die Klausur aufgeschlagen, als Allererstes natürlich Erbschaftsteuer und krass: Robert Rundlich stirbt, Frau Karola Alleinerbin, Sohn Hans wird alleine … - habe ich mich direkt am allerersten Tag erst Minute sicher gefühlt. Erste drittel unten: Haus in München. Hab ich gedacht: Läuft! Schlag um: zweite Seite vereinfachtes Ertragswertverfahren und Unternehmensbewertung - Läuft! Mein Ziel war, von dieser Klausur 28 Punkte zu holen. Volle Punktzahl bekommt man nie von den 33.
Umsatzsteuer: Bei Umsatzsteuer kommt eigentlich immer irgendwas Besonderes vor. Man bereitet sich vor und dann kommt irgendwas, wo man sagt: „Hatte ich doch noch nicht gehabt!“ Beispiel: Manchmal ist es eine Drahtseilbahn. Also wenn ihr einen Drahtseilbahnbetreiber irgendwo in München habt oder in Bayern habt und der eine eine Drahtseilbahn, die er betreibt, dann ist das eventuell nur mit 7% Umsatzsteuer fällig statt mit 19%. Das ist so eine Kleinigkeit. Ein Taxifahrer, dessen Geschäftsunternehmer von den Niederlanden nach Deutschland fährt ist auch eine umsatzsteuerliche Besonderheit. Was war noch dran? Bei mir waren Kleinunternehmer dran. Das hat man in den Vorbereitungskursen nicht. Wieder etwas besonderes - war jetzt nicht so mega kompliziert. Dann war schon mal ein Unternehmer, der hat ein Boot gekauft in Österreich am Bodensee und ist damit rübergefahren nach Deutschland. Ja das war ein innergemeinschaftlicher Erwerb im 1a Umsatzsteuergesetz. Das ist eine ganz absurde Besonderheit. Also bei Umsatzsteuer kommt immer irgendwas Besonderes vor aber das Prüfungsschema: steuerbar, steuerpflichtig, das bleibt immer das Gleiche. Da könnt ihr das Ziel anstreben 25 Punkte zu holen. Und Abgabenordnung ist ja das, was die Meisten gar nicht so unbedingt mögen. Das ist jetzt auch nicht mein Lieblingsthema gewesen. Braucht man für die Praxis auch nicht ganz so häufig, zumindest mit dem, was wir machen: Unternehmenssteuerrecht im Voraus gestalten. Das hat mit Abgabenordnung eigentlich gar nichts zu tun, wenn man im Voraus gestaltet. Aber Abgabenordnung braucht ihr dann definitiv für die Klausur. Da ist mein Tipp: Die Bewerter der Klausur sind sehr positiv gestimmt. Sobald ihr einen Paragraphen und ein Wort schreibt, gibt's dafür häufig schon mal einen halben Punkt. Das heißt nehmt euch einen gewissen Textmarker (ich habe mir blau genommen), markiert euch alle Paragraphen und alle Wörter, die ihr zitieren müsst und wenn ihr die in etwa zitiert, dann mit ein bisschen Wohlwollen des Klausurkorrekteurs gibt es dafür dann immer einen Punkt. Wenn ihr da 15 Punkte holen solltet, dann habt ihr in der Summe 15, 25 - sind 40 - plus 28 sind 58 - ja sagen wir mal 29, dann wären wir bei 59 und 59 gibt die Note 3,5 für den Tag. Wenn ihr das geschafft habt, kann euch nichts mehr passieren. Dann habt ihr das Steuerberaterexamen bestanden, weil wenn ihr hier 40 Punkte (und 40 Punkte, müsst ihr wissen, ist eine 4,5), ist das einer 4,5. 4,5, 4,5 und 3,5 ist im durchschnitt eine Note von 4,166. Das ist eine Traumnote. Im Vorbereitungskurs, wenn da 100 Teilnehmer sitzen und ich fragen würde: „Hör mal: Ich habe hier vorne 4,1en zu verteilen! Wer will die Note haben? Ihr könnt auch sitzen bleiben und hoffen, dass ihr eine Bessere bekommt!“ Ich sage euch: 95 von 100 Leuten springen auf und sichern sich die 4,1. Damit habt ihr eigentlich bestanden, weil dann geht ihr noch in die Mündliche. In der mündlichen habe ich die Erfahrung gemacht, dass dort die Note etwa eine halbe Note besser ist als im Schriftlichen. Das ist eine 3,866. Strich drunter und dann habt ihr in der Summe eine Note von 4,0. Damit habt ihr das Steuerberaterexamen bestanden, weil ihr wisst, aus dem Schriftlichen müsst ihr rausgehen mit einer 4,5 und in der Summe braucht ihr einen Durchschnitt von 4,15 nach dem Mündlichen, damit ihr das Steuerberaterexamen bestanden habt.

Das können wir jetzt mal ein bisschen detaillierter besprechen. Jetzt sagen wir mal, hier holen wir nur 35 Punkte. Das ist eine 5,0. Hier holen wir auch nur 35 Punkte. Das ist eine 5,0. Im Durchschnitt: 13,5 durch 3 haben wir jetzt eine Durchschnittsnote von 4,5. Mit 4,5 haben wir die Schriftliche noch bestanden. Wir gehen in die Mündliche. Jetzt wird es eng! In der Mündlichen - ich sag ja immer eine halbe Note besser - haben wir eine 4,0. Strich drunter: Im Durchschnitt über alles 4,25 und wir sehen: Das wird eng! Wenn ihr also eine 3,5, eine 5,0 und eine 5,0 habt, seid ihr zur mündlichen zugelassen nur dann müsst ihr in der Mündlichen richtig performen! Meine Erfahrung ist, dass diejenigen, die schon zehn Jahre was mit Steuern zu tun, die eine Ausbildung haben, die einen Bachelor haben, die einen Master haben, die immer in einer Steuerkanzlei gearbeitet haben, in der Mündlichen richtig abräumen und dass die Prüfer sofort erkennen: Die Person hat Ahnung von Steuern. Wenn ihr aber eher von den Big Four kommt, eher Wirtschaftsprüfung gemacht habt und euch durch das Steuerberaterexamen vielleicht ein bisschen durchmogeln wollt oder das nur mitnehmen wollte fürs Wirtschaftsprüferexamen,  dann merken die Prüfer das und da wird die mündliche Prüfung natürlich an dieser Stelle deutlich härter. Aber im Durchschnitt gilt: Halbe Note besser als im schriftlichen Teil.

Aber das ist nicht das, worauf ich hinaus möchte. Wir sind oben raus gegangen mit der Note 3,5 und jetzt kommen wir in die Einkommensteuerklausur. Die Note kenne ich nicht. Bei Einkommensteuer sind die Meisten gut. Sagen wir mal zehn Punkte. Die andere Einkommensteuerklausur auch zehn Punkte. Internationales Steuerrecht: Ganz ehrlich, im internationalen Steuerrecht könnt ihr rocken. Einkommensteuer müsst ihr lernen, lernen, lernen, lernen. Da gibt es so viele Kurse in der Vorbereitung. Wahnsinn! Aber beim internationalen Steuerrecht, ja, da gibt es eigentlich nur ein zwei Lehrbriefe oder ein zwei Veranstaltungen zu. Das ist alles! Wenn ihr euch da ein bis zwei Samstage hinsetzt, dann rockt ihr das internationale Steuerrecht. Sagen wir mal ihr holt hier 12 Punkte. Gewerbesteuerrecht genau das gleiche, total einfach. Hinzurechnungen, Kürzungen. Da gibt es immer eine Besonderheit, die könnt ihr nicht. Ihr werdet nie volle Punktzahl holen aber da holt ihr auch zwölf Punkte. Körperschaftsteuer: Ok, Körperschaftsteuer hängt davon ab, wieviel ihr schon im Körperschaftsteuerrecht gemacht habt. Bei mir war es mein Steckenpferd, ich mache ja auch heute nur Unternehmensteuerrecht. Ich habe da mit Sicherheit 35 Punkte geholt, ich habe nicht reingeguckt aber so wird es gewesen sein. Aber sagen wir, ihr holt da 25. Was hätten wir?  10 + 10 + 12 + 12 sind 44.  44 + 25 sind 69. Mit 69 habt ihr dann eine 2,5. Der Tag ist gerettet. Dann kommt noch Bilanzklausur und bei der Bilanzklausur da steckt man nicht drin. Mal ein Einzelunternhemen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft. Ein Tipp am Rande: Bei der Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft müsst ihr sowohl eine Handelsbilanz erstellen als auch eine Steuerbilanz. Und da gibt es den Trick, wenn jetzt bei der Kapitalgesellschaft kommt: „Erstellen sie Handelsbilanz und Steuerbilanz!“ Und die Kapitalgesellschaft ist mittelgroß und irgendwo kommt das in beiden Bereichen, dann müsst ihr auch die aktiven oder die passiven latenten Steuern mit berücksichtigen. Das sind so Schlagwörter, die müsst ihr können. Und sind wir mal human, da holt ihr jetzt nur 40 Punkte. 40 Punkte wär eine 4,5. Strich drunter 3,5, 2,5 gibt 6 plus 4,5 sind 10,5. Und 10,5 im Durchschnitt ist eine 3,5. Damit habt ihr das Steuerberaterexamen bestanden.

Was kann man jetzt noch sagen? Wo gibt es noch Tricks und Kniffe? Wenn ihr in das Steuerberaterexamen geht und von Steuern keine Ahnung habt, dann überlegt doch, ob ihr nur Bilanzen lernt. Weil wenn ihr nur Bilanzen lernt und das schafft, da eine 2,0 zu schaffen, könnt ihr mal durchrechnen, könnt ihr theoretisch gar nicht mehr durchfallen. Warum denn die Grundlagen Aneignen im Bereich Einkommensteuer und internationalem Steuerrecht und Abgabenordnung und Umsatzsteuer, was alle anderen schon seit zehn Jahren machen. Wenn ihr ohne steuerliches Vorwissens ins Examen geht, könnt ihr theoretisch mit einer mega geilen Klausur das Examen bestehen. Es gibt viele Kollegen, die haben sich zwei Jahre darauf vorbereitet ohne steuerliches Vorwissen. Die wussten nicht nicht mal, dass es sieben Einkunftsarten gibt und mit zwei Jahren Vorbereitung haben die mit ein bisschen Klausurentechnik das Examen sehr erfolgreich bestanden.

Das ist die Klausurentechnik. Es macht natürlich Sinn, dass ihr bei einer Kanzlei arbeitet, die euch da individuell fördert. Die sagt, ihr braucht einen Erbschaftsteuerfall, die sagt, ihr braucht mal Sonder- und Ergänzungsleistungen, ihr braucht mal eine Bewertung, ihr braucht mal ein kompliziertes umsatzsteuerliches Gutachten und so weiter und so fort. Ich habe sehr viele Absolventen von der Hochschule, mit denen ich individuell bespreche, was müsst ihr in den nächsten zwei oder drei Jahren an Praxiserfahrung sammeln und für Fälle haben fürs Steuerberaterexamen. Wir suchen auch regelmäßig neue Leute. Die offenen Stellen haben wir hier unten
beschrieben. Da setzte ich in die Videobeschreibung mal einen Link rein. Schaut doch mal auf unserer Webseite vorbei. Wenn ihr Fragen hierzu habt, schreibt mir das gerne in die Kommentare. Meistens beantworte ich die Kommentare innerhalb von ein, zwei manchmal auch drei Wochen höchst persönlich und da habt ihr automatisch von mir das Feedback.

Ich wünsche euch viel erfolg bei eurem Steuerberaterexamen! Haut rein und rockt den Laden!

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