Betriebsprüfungsrisiko und Steuerstreitigkeiten

Die Ermittlung von Ertragsteuerschulden, aber auch für solche aus der Umsatzsteuer, ist oft durch jahrelange Unsicherheit bezüglich Anfall und Höhe gekennzeichnet. Das hängt mit der Steuerverfahrenstechnik zusammen, die in der praktischen Handhabung oftmals zur Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung führt und diese Nachprüfung sich, wenn sie denn einmal begonnen hat, oft über Jahre hinweg zieht. Dann erst ergeht oftmals ein endgültiger Steuerbescheid, aus dem sich etwaige Nachzahlungen ablesen lassen. Eher fraglich ist, ob ein von der Betriebsprüfung aufgegriffener Sachverhalt, dem möglicherweise die steuerliche Anerkennung versagt werden soll, bereits zu einem Rückstellungsansatz zwingt. Daran kann sich in Einzelfällen auch eine gerichtliche Auseinandersetzung anknüpfen, was die endgültige Steuerfestsetzung noch um viele Jahre hinauszögern mag.

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Autor: WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg
Aus NWB Unternehmensteuern und Bilanzen – StuB 18|2016
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