Wechsel der Gewinnermittlungsart: Praxis- und prüfungsrelevant für Steuerfachangestellte

In der Praxis und in der Prüfung spielt das Thema „Wechsel der Gewinnermittlungsart“ eine große Rolle. Der Gefahr, dass Geschäftsvorfälle nicht richtig, doppelt oder gar nicht erfasst werden, kann mithilfe der richtigen Wissensgrundlage vorgebeugt werden. Unter der Beachtung des Grundsatzes der Gerechtigkeit der Besteuerung gilt auch bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart, sei es von dem Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder andersherum, die Sicherstellung des gleichen Totalgewinns.

Der Wechsel in der Gewinnermittlungsart ist im Einkommensteuerrecht nicht geregelt. Erst durch die Rechtsprechung wurden Grundsätze entwickelt, nach denen die Gewinnberichtigung vorzunehmen ist.

Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich

Ein Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich kommt in der Praxis z. B. in folgenden Fällen vor:

  • der Steuerpflichtige, der bisher seinen Gewinn durch Überschussrechnung ermittelt hat, hat die Grenzen in § 141 AO überschritten und ist somit zur Buchführung verpflichtet;
  • es besteht zukünftig Buchführungspflicht nach § 140 AO;
  • es findet ein freiwilliger Wechsel zur Buchführung statt;
  • es ist wegen Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe ein Veräußerungsgewinn zu ermitteln.

Wechsel zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Ein Wechsel von der Gewinnermittlung mittels Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung kann z. B. vorgenommen werden

  • wenn keine Verpflichtung mehr zur Buchführung besteht, da die Umsatz- und Gewinngrenzen des § 141 AO unterschritten werden
  • wenn durch Löschung der Firma eines Gewerbetreibenden im Handelsregister keine Buchführungspflicht nach § 140 AO i. V. mit §§ 238 ff. HGB mehr besteht
  • wenn ein Steuerpflichtiger bisher freiwillig Bücher geführt hat und zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung übergehen möchte.

So gelingt der Wechsel der Gewinnermittlungsart auf Anhieb!

Udo Cremer hat das Relevante für Sie in dem Themen-Special „Wechsel der Gewinnermittlungsart“ zusammengefasst und stellt dabei den Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich als auch den Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung übersichtlich dar. Ergänzt wird das Themen-Special durch hilfreiche Checklisten und Auszüge aus dem NWB Steuerfachscout: Mit diesem All-In-One-Paket gelingt Ihnen der Wechsel der Gewinnermittlungsart auf Anhieb!

Cookies erforderlich

Um fortfahren zu können, müssen Sie die dafür zwingend erforderlichen Cookies zulassen. Diese gewährleisten den vollen Funktionsumfang unserer Seite, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können für die Ausspielung von Werbung oder zu Analysezwecken genutzt werden. Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.