Betriebsausgaben ABC_infoCenter


Definition

 

Der Begriff der Betriebsausgaben ist im Gegensatz zu dem Begriff der Betriebseinnahmen gesetzlich normiert. § 4 Abs. 4 EStG definiert:

„Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind”.


Alle nicht betrieblichen, insbesondere privaten Aufwendungen, dürfen den Gewinn nicht mindern.
Für Betriebsausgaben gilt, dass diese grundsätzlich im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig sind ( Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 EStG). Zu Einzelheiten siehe unter Abflussprinzip. Daneben gibt es insbesondere Sonderregelungen für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer bzw. nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Diese sind erst im Zeitpunkt der Abschreibung bzw. Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter als Betriebsausgaben zu berücksichtigen ( § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG).

 

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