Strafbarkeitsrisiken bei Fremdwährungsgeschäften

Steuerpflichtige vertrauen in der Praxis häufig auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der steuerlichen Reportings ihrer Banken. Diese beschränken sich aber häufig nur auf die der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünfte aus Kapitalvermögen. Erlöse aus Fremdwährungsgeschäften führen dagegen zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. von § 23 EStG und sind dann nicht in den steuerlichen Reportings enthalten. Vertraut der Steuerpflichtige auf die Vollständigkeit der steuerlichen Bescheinigung seiner Bank und unterlässt er Angaben zu Erlösen aus Fremdwährungsgeschäften, begeht er eine Steuerhinterziehung. Den Steuerberater trifft die Pflicht, die Bescheinigungen der Banken zu prüfen, im Zweifel den Mandanten nach Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften zu fragen und zur Erlangung von Straffreiheit den Weg einer Selbstanzeige aufzuzeigen. Vor diesem Hintergrund besteht sowohl für den Berater als auch den Mandanten Handlungsbedarf.
Lesen Sie jetzt den Beitrag von Rechtsanwältin Dr. Katharina Wild, aus NWB-EV 10/2020.