Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Das "Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes" sieht die Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht vor.

Das "Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes" sieht die Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht vor.

Hintergrund: Bislang nutzen einige Immobilieninvestoren ein Schlupfloch: Statt einer Immobilie kaufen sie Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist. Die sogenannten Share Deals bleiben bislang grunderwerbsteuerfrei, solange Investoren weniger als 95 % der Unternehmensanteile kaufen.
Das Problem: Häufig übernehmen mitgebrachte Co-Investoren die verbleibenden Anteile. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren können beide die Anteile steuerfrei vereinen. Diese Art der Steuergestaltung führt - vor allem bei hochpreisigen Immobilien - zu erheblichen Steuerausfällen. Die Bundesregierung verständigte sich deshalb im Koalitionsvertrag darauf, Steuerumgehungen bei der Grunderwerbsteuer wirksam einzudämmen. Die entsprechende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes wurden nun auf den Weg gebracht.

Aktueller Stand:

  • : Weiteres Gesetzgebungsverfahren auf 1. Halbjahr 2020 verschoben

  • : 1. Lesung Bundestag

  • : Stellungnahme Bundesrat

  • 31.7.2019: Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

  • : BMF veröffentlicht Referentenentwurf

Zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Absenkung der 95-%-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent,

  • Einführung eines neuen Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 % bei Kapitalgesellschaften,

  • Verlängerung der Fristen von fünf auf zehn Jahre,

  • Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen,

  • Verlängerung der Vorbehaltensfrist in § 6 GrEStG auf fünfzehn Jahre,

  • Aufhebung der Begrenzung des Verspätungszuschlags.

Die Maßnahmen sollen zum  in Kraft treten.

Hinweis:

Die geplanten Regelungen zur Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht waren zunächst Bestandteil des sog. JStG 2019. Das Vorhaben wird nun mit einem eigenen Gesetzgebungsverfahren verfolgt.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 

Nachrichten

Beiträge

  • Wischott/Graessner, Verschärfung der Grunderwerbsteuer für Share Deals - Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf, 

  • Leibner/Brete/Koobs, Das risikoträchtige Mandat im Bereich der Grunderwerbsteuer, 

  • Adrian, Geplante Neuregelung von Share Deals bei der Grunderwerbsteuer - Der Gesetzentwurf im Überblick, 

  • Wischott/Graessner, Referentenentwurf zur Änderung der Grunderwerbsteuer, 

  • Kühn, Geplante Änderungen durch das "Jahressteuergesetz 2019", Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, 

Gesetzesmaterialien

Quellen: u.a. BMF online, NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB WAAAH-30316

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