Steuerliche Einzelaufzeichnungspflicht und Kassendokumentation in der Gastronomie
Umso interessanter ist es für die Abwehrberatung, wie sich die Rechtsprechung zur Einzelaufzeichnungspflicht und den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung positioniert. Hierbei handelt es sich um elementare Fragen der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gem. §§ 146 ff. AO mit oft weitreichenden Folgen. Das Fatale ist dabei, dass „man hinterher immer schlauer“ ist, wenn die Betriebsprüfung den Unternehmer auf Buchführungsmängel hinweist. Manche Mandanten zeigen zur vermeintlichen eigenen Entlastung erfolglos mit dem Finger auf ihren Steuerberater und behaupten, von diesem nicht hinreichend über die Aufzeichnungspflichten informiert worden zu sein. Insgesamt sind diese Schätzungsfälle vielseitig problembeladen und erfordern ein gutes Management. Im nachfolgenden Beitrag soll auf die aktuelle Rechtsprechung zur Einzelaufzeichnungspflicht hingewiesen werden.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I.
1. Sachverhalt
Die Gastronomin A stellte beim FG Hamburg einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) von Hinzuschätzungsbescheiden nach einer durchgeführten Außenprüfung. Sie betrieb in den Streitjahren 2011 bis 2015 einen Döner-Imbiss nebst Kiosk in Hamburg. Ihren Gewinn ermittelte sie mittels Betriebsvermögensvergleichs.
Im Rahmen einer bei ihrem maßgeblichen Lieferanten durchgeführten Steuerfahndungsprüfung gelangte die Steuerfahndung zu dem Ergebnis, dass Schwarzgeschäfte zwischen Lieferanten und A getätigt worden sind. Der Lieferant habe Lieferungen an A verschleiert, damit A ihren Umsatz habe verkürzen können. Für die Kasse konnte A weitgehend keine Programmierprotokolle – auch nicht die zur erstmaligen Installation – vorlegen. Im Steuerstrafverfahren gegen A wurde ein Überwachungsvideo im Döner-Imbiss sichergestellt, welches für den Oktober 2013 zeigte, dass Mitarbeiter nicht alle Einnahmen in der Kasse erfassten. Die Betriebsprüfung nahm Nachkalkulationen des Wareneinsatzes vor und berechnete die daraus erzielbaren Erlöse (Ausbeutekalkulation). Die entsprechenden Berechnungsgrundlagen blieben streitig (z. B. ob die Betriebsprüfung das Fleischgewicht für die Döner-Produkte zu niedrig ansetzte). Es kam zu geänderten Steuerbescheiden.
Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Datenbank.