Immobilien – Gut zu wissen

Immobilien nehmen in nahezu jedem größeren Vermögen eine relevante Rolle ein und die Gestaltung rund um das Immobilienvermögen ist ein wichtiger Aspekt der Nachfolgeplanung.

Für den steuerlichen und rechtlichen Berater ist es daher wesentlich, sich mit der aktuellen Rechtsprechung und den aktuellen Verwaltungsanweisungen auszukennen. Prof. Dr. Alois Th. Nacke behandelt in seiner zweiteiligen Beitragsreihe die wichtigsten Entscheidungen des BFH und der Finanzgerichte im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, finanzgerichtliche Entscheidungen zur Spekulationsbesteuerung, das neue BMF-Schreiben zu Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen und vieles mehr.

Verluste sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur dann berücksichtigungsfähig, wenn eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt. Zu dieser Thematik sind unterschiedliche Fallgruppen zu unterscheiden, wobei neben diversen Verwaltungsanweisungen auch die umfangreiche Rechtsprechung hierzu zu beachten ist. Ab der Seite 15 betrachtet Roland Ronig die verbilligte Vermietung von Wohnungen. Weitere Teile seiner Beitragsreihe können Sie in der NWB Datenbank aufrufen.

Viele Ehegattentestamente enthalten Klauseln für den Fall des „gemeinsamen Versterbens“ der Eheleute, auch „Katastrophenklauseln“ genannt. Gestaltungsziel ist dabei regelmäßig, dass sowohl erbrechtlich als auch erbschafsteuerrechtlich nur ein Erbfall bzgl. des Übergangs des Vermögens vom erstversterbenden Ehegatten auf den oder die „Schlusserben“ vorliegt. Michael Bisle untersucht ab der Seite 21, ob dieses Ziel durch eine solche Katastrophenklausel aus zivil- und/oder steuerrechtlicher Sicht erreicht werden kann und ob ggf. Gestaltungsoptionen bestehen.

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