Neue Leitlinien zur Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer

Mit seinem Schreiben vom 4.4.2018 - IV C 5 - S 2334/18/10001 CAAAG-81069 hat sich das BMF zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer geäußert und dabei zahlreiche weitere Schreiben eingearbeitet. Der Volltext des Schreibens ist in der NWB Datenbank hier verfügbar.

Die umfangreiche Verwaltungsanweisung bietet einen schnellen Überblick über die aktuelle Auffassung der Finanzverwaltung und die Rechtsprechung des BFH zu Einzelfragen der Firmenwagen-Überlassung.

Neu ist, dass die Versteuerung eines geldwerten Vorteils unterbleiben kann, wenn der Mitarbeiter den Verzicht auf die private Nutzung des Firmenwagens erklärt. Wegen des für den Arbeitgeber in diesen Fällen bestehenden Haftungsrisikos sollte diese Regelung allerdings mit Bedacht angewendet werden.

Ab dem 1.1.2019 geht die Finanzverwaltung davon aus, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, auf Verlangen des Mitarbeiters bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die sog. Einzelbewertungsmethode anzuwenden, wenn sich aus der arbeits- oder dienstrechtlichen Regelung nichts anderes ergibt.

Arbeitgeber sollten bestehende Firmenwagenrichtlinien und Betriebsvereinbarungen überprüfen, ob hierzu bereits eine Regelung getroffen wurde bzw. ob eine Regelung getroffen werden muss, um Unstimmigkeiten mit den Mitarbeitern zur Berechnung des geldwerten Vorteils zu vermeiden.

Die vollständige Analyse und praxisnahe Kommentierung des BMF-Schreibens von StB’in Susanne Weber lesen Sie in BBK 17/2018 S. 804.

Firmenwagen

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