Jahresabschluss – handels- und steuerrechtlicher Ansatz

Unternehmen stehen zum Ende eines Geschäftsjahres vor der Herausforderung, den Jahresabschluss zu erstellen. Dabei muss zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Jahresabschluss unterschieden werden.

Was gilt es für wen zu beachten?

Zum Schluss des Jahres werden hierfür die Vermögens- und Schuldenwerte in einer Abschlussbilanz dargestellt. Auch die Erträge und Aufwendungen der unternehmerischen Tätigkeit des Geschäftsjahres werden in der sog. Gewinn- und Verlustrechnung festgehalten. Ein Jahresabschluss besteht demnach aus einer Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des jeweiligen Jahres.

Bei Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss um einen Anhang ergänzt. Darüber hinaus haben Kapitalgesellschaften einen Lagebericht aufzustellen.

Lediglich Einzelkaufleute werden von der Aufstellungspflicht eines Jahresabschlusses befreit, wenn diese an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600.000 € Umsatzerlöse und jeweils 60.000 € Jahresüberschuss aufweisen.

Sicherheit bei der Anwendung und in der Prüfung!

In der aktuellen PDF-Sonderausgabe „Jahresabschluss – handels- und steuerrechtlicher Ansatz“ erfahren Sie das Wissenswerte für die Prüfung und für die Praxis rund um den Jahresabschluss. Anhand von vielen Beispielen wird verdeutlicht, worauf es zu achten gilt, das garantiert Sicherheit bei der Erstellung.

Aus dem Inhalt:

  • Aufstellungsgrundsätze
  • Der Maßgeblichkeitsgrundsatz und handelsrechtliche Bewertung
  • Ansatzvorschriften
  • Bewertungsvorschriften
  • Steuerliche Wahlreichte
  • Anderslautende Ansatzvorschriften im Steuerrecht
  • Steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze
  • Teilwert und voraussichtlich dauernde Wertminderung
  • Handelsrechtlicher Ansatz und handelsrechtliche Bewertung
  • Wertaufholung
  • Lifo-Verfahren
  • Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten
  • Überleitungsrechnung

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