Prüfungsgrundsätze – quo vadis?

In Deutschland existieren kaum gesetzliche Regeln, die konkrete Anforderungen im Hinblick auf die Prüfungsdurchführung von Abschlussprüfungen festlegen. Vielmehr werden die Grundsätze, wie solche Prüfungen durchgeführt werden sollten, vor allem von privatrechtlich organisierten Standardsetzern entwickelt. Daraus resultieren Fragen bzgl. der Relevanz bzw. normativen Wirkung solcher Prüfungsgrundsätze. Zudem stellt sich die Frage, wie gegenwärtig überhaupt Prüfungsgrundsätze entwickelt werden bzw. zukünftig entwickelt werden sollten.

Die Prüfungsgrundsätze stellen Regeln dar, wie Berufsaufgaben im Rahmen von Prüfungen durchgeführt werden müssen, damit die in die Prüfung gesetzten Erwartungen erfüllt werden. Es sollte sich entsprechend um ein möglichst widerspruchsfreies System überindividueller Normen handeln, die das Verhalten des Prüfers im Hinblick auf Vorgehensweise und Resultatsherleitung steuern sollen. Hiermit soll schließlich die Vertrauenswürdigkeit der Prüfungsurteile gesichert werden.

In der betriebswirtschaftlichen Fachliteratur werden gelegentlich, z. B. im Zusammenhang mit den Grundsätzen zur Unternehmensbewertung, die Begriffe „ordentlich“, „ordnungsgemäß“ und „ordnungsmäßig“ verwendet. Im Hinblick auf die Thematik „Wirtschaftsprüfung“ haben sich bislang – neben dem Begriff der Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung – die Begriffe Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, Grundsätze ordnungsmäßiger Wirtschaftsprüfung bzw. Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfungsdurchführung durchgesetzt, wohingegen seltener der Begriff Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung verwendet wird. Da im Hinblick auf die Prüfung zum Ausdruck gebracht werden soll, dass hinter den Grundsätzen, nach denen die Prüfung durchgeführt wurde, eine Ordnung steht und das Vorgehen einer Ordnung gemäß ist (was mehr sein soll, als eine bloße ordentliche Aufgabenerfüllung), sollte von Grundsätzen ordnungsgemäßer Prüfung gesprochen werden.

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