Online-Nachricht - Donnerstag, 03.03.2022

Umsatzsteuer | Grenzüberschreitender Apothekenrabatt (BFH)

Der Unternehmer kann für eine in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte steuerfreie inner­gemein­schaftliche Lieferung im Inland keinen Anspruch auf Steuer­minderung geltend machen (BFH, Urteil v. 18.11.2021 - V R 4/21 (V R 41/17)); veröffentlicht am 3.3.2022).

Hintergrund: Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass eine in einem Mitgliedstaat niedergelassene Apotheke nicht zur Minderung ihrer Steuer­bemessungs­grundlage berechtigt ist, wenn sie Lieferungen pharma­zeutischer Produkte als in diesem Mitgliedstaat von der Mehrwertsteuer befreite innergemein­schaftliche Lieferungen an eine gesetzliche Krankenkasse mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat erbringt und den bei dieser Krankenkasse versicherten Personen einen Rabatt gewährt (EuGH, Urteil v. 11.3.2021 - C 802/19); s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 15.3.2021).

Sachverhalt: Streitig ist, ob die Klägerin aus der Gewährung von Aufwandsentschädigungen, die sie anlässlich der Lieferung verschreibungs­pflichtiger Arzneimittel an gesetzlich kranken­versicherte Personen (Kassenversicherte) im Jahr 2013 (Streitjahr) gewährte, zu einer Entgeltminderung berechtigt ist. Die Entgeltminderung betrifft zwei Fallgestaltungen, die sich dadurch unterscheiden, dass der Kassen­versicherte im ersten Fall für den Bezug des verschreibungs­pflichtigen Arzneimittels zuzahlungs­verpflichtet war, während im zweiten Fall eine Befreiung von dieser Zuzahlungspflicht bestand.

Der BFH führte aus:

Gewährt der Unternehmer einem Endverbraucher anlässlich einer ersten Lieferung für eine an ihn erbrachte Leistung eine Aufwandsentschädigung, die der Endver­braucher zum verbilligten Bezug einer Ware vom Unternehmer im Rahmen einer zweiten Lieferung verwendet, setzt sich die Bemessungs­grundlage für die zweite Lieferung aus der (um die Aufwandsentschädigung verminderten) Zahlung und dem Betrag der Aufwandsentschädigung zusammen.

 
Quelle: BFH, Urteil v. 18.11.2021 - V R 4/21 (V R 41/17); NWB Datenbank (JT)

 
Zur Online-Nachricht mit Anmerkung von Richter im V. Senat des BFH Dr. Hans-Hermann Heidner gelangen Sie hier (Login erforderlich).

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