Online-Nachricht - Donnerstag, 10.03.2022

Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur Differenzbesteuerung (BFH)

Der BFH hat dem EuGH zwei Fragen zur Differenz­besteuerung der Art. 311 ff. MwStSystRL vorgelegt (BFH, Beschluss v. 20.10.2021 - XI R 2/20; veröffentlicht am 10.3.2022).

Sachverhalt: Streitig ist, ob bei Anwendung der Differenz­besteuerung auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die vom Kläger zuvor von den Künstlern inner­gemein­schaftlich erworben wurden, die Steuer für den inner­gemein­schaft­lichen Erwerb die zu besteuernde Handels­spanne (Marge) mindert.

In diesem Zusammenhang hat der BFH dem EuGH die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  • Ist unter Umständen wie denen des Ausgangs­verfahrens, in denen sich ein Steuer­pflichtiger aufgrund des EuGH-Urteils v. 29.11.2018 - C 264/17 (EU:C:2018:968) „Mensing“ darauf beruft, dass auch die Lieferung von Kunstgegen­ständen, die er zuvor im Rahmen einer steuer­befreiten inner­gemein­schaftlichen Lieferung vom Urheber (oder dessen Rechtsnachfolgern) erworben hat, unter die Differenz­besteuerung der Art. 311 ff. MwStSystRL fällt, nach Rz 49 dieses Urteils die Bemes­sungs­grundlage ausschließlich nach Unionsrecht zu bestimmen, so dass die Auslegung einer Vorschrift des nationalen Rechts (hier: § 25a Abs. 3 Satz 3 UStG), dass die auf den inner­gemein­schaftlichen Erwerb entfallende Steuer nicht zur Bemes­sungs­grundlage gehört, durch das letztinstanzliche nationale Gericht nicht zulässig ist?
  • Falls die Frage 1 bejaht wird: Sind die Art. 311 ff. MwStSystRL dahin­gehend zu verstehen, dass bei Anwendung der Differenz­besteuerung auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die zuvor vom Urheber (oder dessen Rechtsnachfolgern) inner­gemein­schaftlich erworben wurden, die auf den inner­gemein­schaft­lichen Erwerb entfallende Steuer die Handels­spanne (Marge) mindert, oder liegt insoweit eine planwidrige Lücke des Unionsrechts vor, die nicht von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfort­bildung, sondern nur vom Richtliniengeber geschlossen werden darf?

 
Quelle: BFH, Beschluss v. 20.10.2021 - XI R 2/20; NWB Datenbank (JT)

 
Zur Online-Nachricht mit Anmerkung von Richter im XI. Senat des BFH Prof. Dr. Alois Nacke gelangen Sie hier (Login erforderlich).

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