Quick Fixes & Co. – der lange Weg zum Bestimmungslandprinzip

Derzeit ist eine weitreichende Umgestaltung des Umsatzsteuerrechts im Gang. Den Startschuss gab die Europäische Kommission bereits im Juni 2016, als sie ihre Reformpläne in einem Aktionsplan erstmals vorstellte. Am 4.10.2017 hat die Kommission die Reformpläne konkretisiert. Übergeordnetes Ziel der Reform ist es, mit einer endgültigen Regelung den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen in der Europäischen Union zu erleichtern.

Diese Erleichterung soll im Wesentlichen durch Abschaffung der Mehrwertsteuerfreiheit grenzüberschreitender Lieferungen zwischen Unternehmern und der Besteuerung nur einer Lieferung im Bestimmungsland gelingen. So soll die Komplexität der Mehrwertsteuerregelungen vermindert, das Betrugsrisiko reduziert und die „Mehrwertsteuerlücke“ geschlossen werden. Die Vorschläge der Kommission (Richtlinien- und Verordnungsentwürfe) sind teils noch nicht verabschiedet, teils sind sie bereits verbindlich beschlossen. Vor Abschluss der Ausarbeitung und Einführung einer endgültigen Regelung sollen bereits zum 1.1.2020 Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der seit dem Jahr 1993 bestehenden Übergangsregelung (sogenannte „Quick Fixes“) greifen.

Dr. Helge Jacobs und Philipp Carlson geben in Ihrem Beitrag, der in der USt direkt digital 6/2019 S. 13 erschienen ist, einen Überblick über den Stand des Verfahrens und zeigen möglichen Handlungsbedarf auf.



Lesen Sie hier den kompletten Beitrag „Quick Fixes & Co. – der lange Weg zum Bestimmungslandprinzip“ aus USt direkt digital 6/2019 S. 13.

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