Arbeit auf Abruf: Worauf Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Minijobbern achten müssen

Nicht selten werden Minijobs auf Abruf ausgeübt und sind nicht an feste Arbeitszeiten gebunden. Für diese Beschäftigungen sind besondere arbeitsrechtliche Regeln zu beachten, die sich seit Beginn des Jahres verschärft haben. So gilt seit 1.1.2019 eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart, wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist. Die Minijobzentrale hat jetzt auf die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen aufmerksam gemacht.

Hier können Sie die Nachricht hören.

Außerdem informieren wir in der Ausgabe 5/2019 von Steuern mobil unter anderem ausführlich zum Thema Firmenwagen, zu Taxikosten für Pendler und zu Leistungsbeschreibungen in Rechnungen.

Aus Steuern mobil 5/2019

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