E-Bilanz im Konzern: Treiber oder Stolperstein der Digitalisierung?

von StB Paul Grabowski

Die Erstellung und Einreichung der E-Bilanz sind für die Steuerabteilungen der meisten Großunternehmen inzwischen zur reinen Routinetätigkeit ohne nennenswerten Mehrwert geworden. Der digitale Wandel und Tax Compliance-Anforderungen verleihen der E-Bilanz aber eine neue Chance.

I. Status quo zur E-Bilanz

Durch die Einführung der E-Bilanz wurden Unternehmen erstmals gezwungen, die Implementierung einer Steuerbilanzsoftware anzugehen. Heterogene ERP-Systemlandschaften und komplexe steuerrechtliche Sachverhalte erschweren allerdings die IT-Aufrüstung der Steuerfunktion von Großunternehmen. Darüber hinaus wird der angestrebte End-to-End-Prozess von der E-Bilanz zur E-Steuererklärung durch die Finanzverwaltung mittels Verwendung unterschiedlicher Datenformate gehemmt.

Vor allem bei Konzernsteuerabteilungen macht sich vielfach Unmut breit, dass die E-Bilanz jedes Jahr aufs Neue einen zeitraubenden Mehraufwand bedeutet und vermeintliche Vorteile nur auf Seiten der Finanzverwaltung liegen.

Nichtsdestotrotz haben der Anwendungserlass zu § 153 AO zur Abgrenzung der Berichtigungspflicht von einer Selbstanzeige, die dadurch in den Fachmedien in Gang gesetzte Diskussion zum IDW PS 980 und die allgemeine Tendenz zur Automation der Steuerfunktion der E-Bilanz zu einer zweiten Chance verholfen.

II. Vorteile der E-Bilanz auf dem Praxisprüfstand

Die im aktuellen FAQ-Katalog von der Finanzverwaltung aufgeführten Vorteile der E-Bilanz sind aus Sicht der Praxis wie folgt zu bewerten:

 

Vorteil aus Sicht der Finanzverwaltung

Bewertung aus Sicht der Praxis

Schnell, kostensparend und medienbruchfrei.

Großunternehmen nutzen i. d. R. unternehmensindividuelle Kontenpläne mit nicht selten mehr als 10.000 Konten. Die Zuordnung dieser Konten zu den Positionen der Taxonomie bedeutet einen beträchtlichen Mehraufwand.

Elektronische Prozesskette von der Buchführung bis zum Steuerbescheid.

Eine elektronische Prozesskette erfordert die Vereinheitlichung der Datenformate für die E-Bilanz (XBRL) und die E-Steuererklärung („XML-Schema“). Zusätzlich verursacht die Verknüpfung zwischen den Positionen der Taxonomie und den Eingabefeldern der Steuererklärung erheblichen Zeitaufwand,

Verringerte Rückfragen der Finanzverwaltung.

Die komplexen Sachverhalte des deutschen Steuerrechts erschweren vor allem bei Konzernen den Umgang mit der E-Bilanz (Beispiel: Treuhandmodell). Rückfragen des Sachbearbeiters im Finanzamt sind unabwendbar.

Möglichkeit der zeitnäheren Erlangung von Rechtssicherheit.

Der Eingang der E-Bilanz wird lediglich durch ein sehr kompakt gehaltenes PDF-Übertragungsprotokoll ohne Stamm- und Bewegungsdaten bestätigt. Daran wird sich nach Auskunft der Finanzverwaltung mittelfristig auch nichts ändern.

Rückübermittlung als künftige Ausbaustufe.

Erste konkrete Schritte in Richtung einer beidseitigen elektronischen Kommunikation sind umgesetzt. Ein offizielles Startdatum für die Rückübermittlung von Datensätzen gibt es aber leider noch nicht.

 

Fazit

Mit jährlich über 2,5 Mio. übermittelten Datensätzen ist die E-Bilanz unstrittig ein Treiber der Digitalisierung. Die Herausforderung für Unternehmen und Finanzverwaltung besteht nunmehr darin, die elektronische Kommunikation weiter auszubauen, um potenzielle Synergieeffekte zu realisieren.

Hinweis: Den vollständigen Beitrag finden Sie hier!

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