Vorsicht Falle bei häuslichem Arbeitszimmer im Miteigentum von Ehegatten
Die auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen sind vom Nutzenden nur insoweit abzugsfähig als es sich um eigene Verpflichtungen handelt. Bis zum Veranlagungszeitraum 2017 gab es in den LStH jedoch eine großzügige Sonderregelung, wonach beim gemeinsamen Eigentum von Eheleuten die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Aufwendungen unabhängig vom Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten zu berücksichtigen sind. Das gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2018 so nicht mehr.
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Außerdem informieren wir in der Ausgabe 6/2019 von Steuern mobil unter anderem ausführlich zu den Themen Elektro-Fahrräder, Betriebsvermögen und Nießbrauchsvorbehalt.
Aus Steuern mobil 6/2019