Elektronische Fahrtenbücher: Auch die Fahrtanlässe müssen zeitnah erfasst werden
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System nicht ausreicht, damit ein Fahrtenbuch als ordnungsgemäß anzusehen ist. Neben den zurückgelegten Strecken – also dem Bewegungsprofil – müssen auch die Anlässe der Fahrten zeitnah erfasst werden. Die Richter haben keine Revision zugelassen. Dagegen ist die Beschwerde beim BFH anhängig.
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Außerdem informieren wir in der Ausgabe 7/2019 von Steuern mobil unter anderem zu den Themen Ferienwohnung, Home Office und Rechnungsabgrenzungsposten.
Aus Steuern mobil 7/2019