Unternehmensbewertung – Ein wichtiges und regelmäßig auftretendes Thema

Bewertungsfragen gehören zu den schwierigsten betriebswirtschaftlichen Themenkomplexen, mit denen sich ein Unternehmen in der Praxis regelmäßig auseinandersetzen muss. Die Anlässe für Unternehmensbewertungen sind zahlreich, vielschichtig und nehmen weiter zu: Von der klassischen Unternehmensnachfolge über den Kauf bzw. den Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen bis hin zu Umstrukturierungen wie Unternehmenszusammenschlüssen, Ausgliederungen oder Abspaltungen sowie dem Ein- oder Austritt von Gesellschaftern reicht das Spektrum der Bewertungsanlässe.

Auch bilanzielle Fragestellungen wie die Abbildung des Unternehmenskaufs sowie die Beurteilung der Werthaltigkeit von Beteiligungen und des Geschäfts- oder Firmenwerts in der (Konzern-)Bilanz machen eine (Unternehmens-)Bewertung erforderlich. Daneben treten vermehrt steuerliche Fragestellungen auf, die eine Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensteilen erforderlich machen.

Jede Bewertung ist anders!

In Abhängigkeit des jeweiligen Bewertungsanlasses sowie der individuellen Gegebenheiten des Bewertungsobjekts bestehen Besonderheiten und Stolperfallen, die bei der Wertfindung berücksichtigt werden müssen.

Nach dem IDW Standard zur Unternehmensbewertung (IDW S 1) kommen als Bewertungsmethode das Ertragswertverfahren und die DCF-Verfahren in Frage. Die Verfahren stehen gleichwertig nebeneinander und führen unter konsistenten Annahmen zum gleichen Ergebnis. Aufgrund der in Deutschland vorherrschenden Rechtsformabhängigkeit bei der Besteuerung muss bei der Unternehmensbewertung allerdings zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterschieden werden.

Neben dem IDW S 1 hat das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG – nicht zuletzt aufgrund der Erbschaftsteuerreform – an Bedeutung gewonnen. Dieses Verfahren stellt ein auf den steuerlichen Ergebnissen des Unternehmens basierendes, typisierendes Verfahren dar. Generell ist als Bewertungsgrundlage weiterhin der gemeine Wert (§ 9 BewG) vorgesehen, der gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BewG unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten, auch im Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln ist. Dabei ist die Methode anzuwenden, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises zu Grunde legen würde.

Ist demnach eine Bewertung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten als üblich gegeben, so kann anstelle der üblichen Ertragswertmethode gemäß IDW S 1 ein „vereinfachtes" Ertragswertverfahren angewendet werden, wenn dies nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.

Diese „Kann-“Vorschrift eröffnet ein bedeutendes Wahlrecht, welches gezielt zur Erbschaftsteuerplanung bzw. zur Optimierung etwaiger Steuerbelastungen eingesetzt werden kann. Für den steuerlichen Berater erfordert dies ein hohes Maß an Know-how und Professionalität, da, abgesehen von der Beherrschung der jeweiligen Bewertungstechnik, zahlreiche planerische Fragestellungen zu lösen sind.

UnternehmensWert 9.0 – Software zur Bewertung von Unternehmen

UnternehmensWert 9.0 ist die Neuauflage des in der Praxis bereits seit langem bewährten Tools „BilanzWert“ und unterstützt bei der Bewertung von Kapital- und Personengesellschaften. Auf Basis von Excel analysiert die Software systematisch und anschaulich Vergangenheits- sowie Plandaten. Das Programm unterstützt bei der Ermittlung von Unternehmenswerten nach IDW S 1 und nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren gem. §§ 199 ff. BewG. Integrierte Mustergutachtentexte unterstützen den Berater beim Erstellen individueller Bewertungsgutachten.

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