Flankenschutz: Einsatz von Steuerfahndern als Helfer des Innendienstes der Finanzverwaltung
Beim BFH ist ein Verfahren anhängig, bei dem es um den Einsatz von Steuerfahndern als Helfer des Innendienstes der Finanzverwaltung geht. Das FG Münster hatte sich als Vorinstanz nicht mit der umstrittenen materiellen Rechtmäßigkeit von Maßnahmen des Flankenschutzes befassen müssen, da die Richter bereits die Zulässigkeit der Klage verneint hatten. Es ist jedoch gut möglich, dass der BFH die Revision für grundsätzliche Hinweise zum Einsatz von Flankenschutzfahndern nutzt.
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Außerdem informieren wir in der Ausgabe 9/2019 von Steuern mobil unter anderem zu den Themen Einzelaufzeichnungspflicht, Überstundenvergütung und Handwerkerleistungen.
Aus Steuern mobil 9/2019