Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019

Es hat etwas gedauert, doch jetzt sind sie da: Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019! Der Bundesrat hat am 11. Oktober den Richtlinien ohne Änderung zugestimmt. Was jetzt noch offen ist, ist die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt, so dass die Richtlinien in Kraft treten können. Nun da sie „in der Welt sind“, gilt es, die Richtlinien zu verstehen und anzuwenden.
Was enthalten die Richtlinien?

Die Richtlinien enthalten im Wesentlichen die Ansicht der Finanzverwaltung zur Auslegung der geänderten Vorschriften zu den Begünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen aufgrund der Reform des Erbschaftsteuergesetzes zum 1.7.2016. Die Finanzverwaltung hatte sich zu den geänderten gesetzlichen Regelungen bereits mit den koordinierten Ländererlassen v. 22.6.2017 (BStBl 2017 I S. 902) positioniert. Bereits seit dem 20.12.2018 lag der Entwurf der Erbschaftsteuerrichtlinien (ErbStR 2019) vor. Zwar wurde den Verbänden Gelegenheit gegeben, zu dem Entwurf bis zum 24.1.2019 Stellung zu nehmen, jedoch wurden die Anregungen der Verbände sowie auch eine Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses v. 30.9.2019 (BR-Drucks. 387/1/19) zur Anpassung der Richtlinien nicht umgesetzt.

Was bedeutet das für die Praxis?

Zu begrüßen ist, dass die Erbschaftsteuerrichtlinien nun verabschiedet sind und für die Praxis eine Grundlage für die Gestaltungsberatung vorliegt. Für die neuen gesetzlichen Regelungen des Unternehmensvermögens lagen zwar bereits die koordinierten Ländererlasse sowie der Entwurf der Richtlinien vor, jedoch bestand bis zur Verabschiedung der Richtlinien dennoch keine Gewissheit hinsichtlich der endgültigen Auffassung der Finanzverwaltung. Nun steht noch die Aktualisierung der Erbschaftsteuerhinweise aus. Auch diese waren insbesondere zum Verständnis der Regelungen zum begünstigen Betriebsvermögen hilfreich.

In der kostenlosen Sonderausgabe „Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – Das sollten Sie jetzt wissen …“ stehen die wesentlichen Regelungen der ErbStR 2019 im Fokus:

  • Annette Höne gibt in ihrem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Regelungen:
    Besonderheiten beim begünstigten Vermögen, Investitionsklausel, Wohnungsunternehmen – aber auch Themen wie z. B. Schuldenbegrenzung nach § 10 Abs. 6 ErbStG und die Regelungen zu § 13d ErbStG sind einen Blick und häufig auch mehr wert. So beinhalten die Regelungen zu vermieteten Wohngrundstücken Verbesserungen zu den ErbStR 2011 im Zusammenhang mit seinerzeit noch § 13c ErbStG.

  • LuiseUhl-Ludäscher schaut in ihrem Beitrag mit der Brille des Praktikers auf die Richtlinien und gibt einen Überblick über die für die Praxis relevantesten Regelungen.
    Tipp: In der November-Ausgabe der NWB Erben und Vermögen veröffentlichen wir zusätzlich einen ausführlichen Beitrag von Luise Uhl-Ludäscher, in dem sie insbesondere auf betriebliches Vermögen eingeht und u. a. aufzeigt, was bei den Behaltensregelungen des § 13a Abs. 6 ErbStG oder bei einer Grundstücksüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu beachten ist. Sie geht auf die Auswirkungen auf Gesellschafterdarlehen bei Personengesellschaften sowie den Verstoß gegen die Entnahmebegrenzung ein. Besonders wertvoll für den Praktiker sind dabei die zahlreichen Gestaltungshinweise, die Luise Uhl-Ludäscher zu einzelnen Punkten gibt.

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