Umzug für den Job: Kosten steuerlich absetzen!
25% der Befragten gaben gleichzeitig an, bislang einmal umgezogen zu sein, 30% sind mindestens zweimal berufsbedingt umgezogen.
Und: Bei 34% der Umzüge war der neue Wohnort zwischen 301 und 1.000 km vom alten Wohnort entfernt.
Das zeigt die Wichtigkeit der Themen „berufsbedingter Umzug“ bzw. „Umzugskosten“ für die steuerliche Beratung.
Neben den klassischen Umzugskosten: Auch die Nachhilfe im Blick behalten
Bei einem berufsbedingten Umzug kann vieles berücksichtigt werden. Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen, Maklergebühren, Transportkosten, doppelte Mietzahlungen bis zu sechs Monaten, drei Monatsmieten für die noch nicht genutzte neue Wohnung, doppelte Haushaltsführung und natürlich die Umzugskostenpauschale.
Und wenn die Kinder der/des Steuerpflichtigen durch den Umzug Unterrichtsstoff nachholen müssen, sind auch die Kosten für den Nachhilfeunterricht steuerlich relevant.
Umzugskosten können also viel weiter gefasst sein, als Ihre Mandanten zunächst vermuten.
Dabei werden die im VZ 2019 entstandenen Unterrichtskosten bei bis zum 31.03.2019 beendeten Umzügen bis zu einem Höchstbetrag von 1.984 € anerkannt, für ab dem 01.04. beendete Umzüge gilt der Höchstbetrag von 2.045 €.
Dabei ist zu beachten: Die Kosten werden bis zur Hälfte des Höchstbetrags in voller Höhe anerkannt. Darüber hinaus werden die Kosten zu 75% anerkannt - bis auch die zweite Hälfte des Höchstbetrages komplett ausgeschöpft ist (LStR R 9.9 i.V.m. § 9 Abs. 2 BUKG).
Mit der passenden Software bei der Steuererklärung alles im Blick
Die Software „NWB Steuererklärung 2019“ bietet direkt während der Erfassung z.B. von Umzugskosten zahlreiche Tipps, damit alle berücksichtigungsfähigen Kosten erfasst werden.
Aber dies natürlich nicht nur für die Umzugskosten, sondern auch bei allen anderen Belangen, die bei Einkommensteuererklärungen zu beachten sind.
Da mit der Software für unbegrenzt viele Mandate Steuererklärungen erstellt werden können, ist sie optimal für den Einsatz im professionellen Bereich geeignet.
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