Vermögensübertragung an Kinder – Das Geld bleibt in der Familie

Viele Mandanten möchten ihr Vermögen schon zu Lebzeiten an die nachfolgende Generation weitergeben. Die gute Nachricht ist, dass durch den geschickten Einsatz von Gestaltungsmitteln, begleitet von versierten rechtlichen und steuerlichen Beratern, Erbschaft- und Schenkungsteuerminderungen sowie Kosteneinsparungen erzielt werden können.

Darüber hinaus kann durch lebzeitige Übertragungen von Vermögen erreicht werden, dass ein späterer Nachlass im Rahmen einer Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben oder zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen nicht verwertet oder sogar teilungsversteigert werden muss.

Wichtig ist dabei selbstverständlich, möglichst frühzeitig mit der Vermögensnachfolgeplanung zu beginnen. Immer mehr Mandanten, insbesondere wenn größere Vermögen im Spiel sind, haben dies zum Glück auch bereits verinnerlicht, so dass ungeregelte Vermögensübergänge bzw. Vermögensübergänge mit nicht gewollten steuerlichen oder rechtlichen Implikationen seltener werden.

Einfacher wird es für den steuerlichen und rechtlichen Berater dadurch aber nur bedingt. Denn steigende Diversifikation und Globalisierung von Vermögen und Familienverhältnissen sorgen für ausreichend neue „Herausforderungen“.

Hier setzt die kostenlose Sonderausgabe der Erben und Vermögen an und bietet einen umfassenden Überblick über das Themenspektrum. Die Sonderausgabe beinhaltet dabei die beiden Beiträge:

Übertragung von Kapitalvermögen und Immobilien auf Kinder

Der Schutz des Familienvermögens durch lebzeitige Übertragungen von Vermögen auf Kinder erfordert die Berücksichtigung von familien- und steuerrechtlichen sowie erb- und insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten. Es muss mit Bedacht gehandelt und Vermögenswerte nicht virulent verteilt werden. Erforderlich ist ein Gesamtkonzept, welches sowohl die Beweggründe des Übertragenden als auch die Situation des Bedachten umfassend beachtet.

  • Vermögensnachfolge mittels unentgeltlicher Übertragung auf volljährige Kinder
  1. Form des Schenkungsvertrages
  2. Bewertung des übertragenen Vermögens für erschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke
  • Vermögensnachfolge mittels unentgeltlicher Übertragung auf minderjährige Kinder
  1. Nießbrauch
  2. Wohungsrecht
  3. (Teil-)Entgeltlichkeit
  • Absicherung eventueller Risiken durch Erstellung eines Gesamtkonzepts

Übertragung von Unternehmensvermögen auf Kinder

Ein Unternehmen zu gründen, am Markt zu etablieren, auszubauen und durch die sich stetig und bisweilen allzu rasch wandelnde Wirtschaft zu führen, stellt ebenso eine Lebensaufgabe dar, wie die Fortführung und Weiterentwicklung eines Unternehmens, das bereits auf eine lange Unternehmensgeschichte zurückblicken kann. Dabei stellt sich früher oder später insbesondere bei inhabergeführten Unternehmen immer wieder die Frage nach den postmortalen Nachfolgeregelungen des Unternehmers. In der Unternehmensnachfolge müssen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht in Gleichlauf gebracht werden. Im Fokus einer erfolgreichen familieninternen Unternehmensnachfolge steht ebenfalls die erbschaft- und schenkungsteuerliche Optimierung der Unternehmensübertragung.

  • Form des Schenkungsvertrages
  • Bewertung des unentgeltlich übertragenen Vermögens für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke
  1. Begünstigungen für betriebliches Vermögen
  2. Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage durch Vereinbarung von Gegenleistungen und vorbehaltenen Rechten
  • Vermögensnachfolge mittel unentgeltlicher Übertragung auf minderjährige Kinder
  • Anzeige des Erwerbs nach § 30 ErbStG
  • Absicherung eventueller Risiken durch Erstellung eines Gesamtkonzepts

Die kostenlosen Sonderausgabe Übertragung von Vermögen auf Kinder“ gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte dieses hochaktuellen Themengebietes. Sie können die kostenlosen Sonderausgabe hier anfordern.

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