Achtung Handlungsbedarf! Steuerliche Chancen und Risiken zum Jahresende

Mit dem Ende der 19. Legislaturperiode ist der Gesetzgeber noch einmal verstärkt mit steuerrechtlichem Bezug tätig geworden. Viele Maßnahmen verfolgen dabei das Ziel, auf die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie abfedernd zu reagieren. Doch geht der gesetzgeberische Gestaltungswille weit darüber hinaus.

Ein Rückblick auf das Steuerjahr 2020 und der Ausblick auf das Jahr 2021 zeigen eindringlich: Zahlreiche Gesetzesänderungen und Fortentwicklungen der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis lösen Informations- und – z. T. zeitkritischen – Handlungsbedarf aus! Darüber hinaus müssen auch noch die typischen steuerlichen Herausforderungen in den Blick genommen werden, um Steuernachteile zu vermeiden und die steuerlichen Verhältnisse zu optimieren.

Steuergesetzgebung von hoher Bedeutsamkeit

Wichtige Steuergesetze mit hoher praktischer Bedeutung hat der Gesetzgeber in Gang gesetzt, zum Beispiel das:

  • Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz
  • Zweite Familienentlastungsgesetz
  • Behinderten-Pauschbetragsgesetz
  • Gesetz zu den Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung
  • Jahressteuergesetz 2020
  • Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
  • ATAD-Umsetzungsgesetz
  • Fondsstandortgesetz

Handlungsbedarf, aber auch Gestaltungschancen!

Auch die typischen steuerlichen Herausforderungen müssen in den Blick genommen werden. Zum Beispiel

  • Teilleistungen bei Bauleistungen
  • Disquotale Einlagen bei Personengesellschaften
  • Angemessenheit von Vergütungen für Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Keine Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei fehlender Bescheinigung
  • Wiedererstarken der strengen Trennungstheorie
  • Bedeutsame Rechtsentwicklungen bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen
  • Sicherstellung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung
  • Vermeidung anschaffungsnaher Herstellungskosten
  • Vorsteuererhaltende rückwirkende Rechnungsberichtigungen
  • Brennpunkt Vorsteuerabzug
  • Stand der steuerlichen Corona-Hilfen

Was bedeutet das für Sie in der Praxis?

Der Handlungsdruck ist groß! In diesem Jahr sind Sie als Steuerberater mehr gefragt denn je, für Ihre Mandanten die steuerrelevanten Sachverhalte zu prüfen, zeitkritischen Handlungsbedarf aufzudecken und auf neue Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen.

Welche Handlungsfelder Sie dafür in den Blick nehmen müssen, erfahren Sie in den Schwerpunktausgaben „Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2020“ der Zeitschrift NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht. 

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