„Versand durch Amazon“ – Umsatzsteuerrisiken für Online-Händler

Die Amazon-Verkaufsmodelle
Unternehmer können wählen, ob sie ihre Ware nur an Amazon verkaufen oder alternativ als sog. Marketplace-Händler selbst gegenüber den Kunden auftreten. In diesem Fall kann der Unternehmer weiter darüber entscheiden, ob die Logistik durch eigene Partner oder durch Amazon (sog. Amazon-FBA = Fulfillment by Amazon) erfolgt. Dabei kann Amazon berechtigt werden, die Ware auch in anderen EU-Ländern zu lagern (sog. Pan-EU-Programm).

Versandhandelsregelung
Verkauft der Unternehmer Waren an Nichtunternehmer im EU-Ausland, ist die sog. Versandhandelsregelung des § 3c UStG zu beachten. Überschreitet die Liefermenge in ein Land die sog. Lieferschwelle (zwischen 35.000 € und 100.000 €), ist die Lieferung im Zielland steuerpflichtig. In der Folge muss sich der Unternehmer im Zielland registrieren, den dortigen Erklärungspflichten nachkommen und Rechnungen nach den Vorschriften des Ziellands erteilen.
Neben der Überwachung der Lieferschwellen und der zutreffenden Qualifizierung des Kunden bereitet in der Praxis oftmals die Implementierung der ausländischen Rechnungslegungsvorschriften große Probleme (Umrechnungskurs, Steuersatz, korrekter Nummernkreis). Fehler bei der Überwachung der Lieferschwellen oder der Rechnungsstellung können dabei zu hohen Steuernachforderungen im In- und Ausland führen.

Amazon-Pan-EU
Im Fall des Pan-EU-Programms treten neben die Versandhandelsregelung weitere Schwierigkeiten. Aufgrund der Umlagerung von Ware ins EU-Ausland kommt es zur zwingenden Registrierungspflicht im Lagerland, da die Umlagerung als innergemeinschaftliches Verbringen im Abgangs- und Empfangsland zu erklären ist. Die Verbringungen muss der Unternehmer in der Zusammenfassenden Meldung erklären.

Zudem muss er sog. Pro-Forma-Rechnungen ausstellen und sich mit Besonderheiten des ausländischen Umsatzsteuerrechts (z. B. lokales Reverse-Charge-Verfahren) auseinandersetzen. Als problematisch kann sich zudem der Retourenprozess erweisen, der stets zu einer Rücksendung der Ware ins sog. Marketplace-Land führt. Dieser Vorgang ist umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich, führt aber zu einem Auseinanderfallen von Warenbeständen und gemeldeten Umsätzen.

Was bedeutet das für die Praxis?
Der Einstieg in den grenzüberschreitenden Handel ist durch die von Amazon angebotenen Dienste mit nur wenigen Klicks möglich. Aufgrund möglicher Registrierungs- und Erklärungspflichten im Ausland ist jedoch vor Teilnahme an den Amazon-Modellen eine umfassende steuerliche Beratung notwendig, um Steuernachforderungen zu vermeiden. Zudem sind die zusätzlichen Kosten infolge von Registrierungspflichten im Ausland zu beachten.

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