Mehr Licht in der Blackbox
Die neue Berichterstattung des Abschlussprüfers
Transparenz im Konzernabschluss soll die Qualität von Investorenentscheidungen verbessern, vor bilanzpolitischen Maßnahmen der Unternehmen schützen und ganz allgemein die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte erhöhen. Entsprechend sind Umfang und Detaillierungsgrad der pflichtgemäß von den börsennotierten Gesellschaften offenzulegenden Informationen in der Vergangenheit erheblich gestiegen. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wie diese Fülle von Informationen auch noch innerhalb angemessener Zeit von einem Abschlussprüfer geprüft und ein fundiertes Prüfungsurteil über die Ordnungsmäßigkeit des Jahres- bzw. Konzernabschlusses erstellt werden kann. Betrachtet werden die neuen Vorgaben für den Berufsstand, welche Licht in die Blackbox der Abschlussprüfung bringen, den Informationsnutzen des Bestätigungsvermerks erhöhen und die Erwartungslücke schließen sollen. Dem ausführlichen Praxisbeispiel folgen eine kritische Würdigung und das abschließende Fazit.
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Autor: Prof. Dr. Thomas Berndt, St. Gallen
Aus NWB Internationale Rechnungslegung – PiR 11|2016
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