Besteuerung wiederkehrender Bezüge

Welche Vorsorgeaufwendungen sind abziehbar? Wie sind Vermögensübergaben im Rahmen der Generationennachfolge zu behandeln? Und wie handhaben Sie einen Versorgungsausgleich im Scheidungsfall?

Die einkommensteuerrechtliche Beurteilung der Renten, Raten und dauernden Lasten war schon immer mit umfangreichen und vielschichtigen Problemen behaftet. Dies hat sich in den letzten Jahren nicht geändert.

In einem wesentlichen Kernbereich der wiederkehrenden Bezüge – der Vermögensübertragung im Zusammenhang mit wiederkehrenden Leistungen – hat der BFH die Rechtsprechung permanent fortentwickelt. Dies hat dazu geführt, dass sich die Abgrenzungskriterien zwischen der unentgeltlichen Vermögensübergabe im Zusammenhang mit abziehbaren Versorgungsleistungen (vorweggenommene Erbfolge) und den entgeltlichen Rechtsgeschäften (z. B. Betriebsveräußerungen) gegen wiederkehrende Leistungen immer wieder verändert haben. Die Verwaltung hat ergänzend in umfangreichen Anweisungen zu zweifelhaften Fragen Stellung genommen. In den letzten Jahren scheint hier ein wenig Ruhe eingekehrt zu sein.

Die Besteuerung der Altersbezüge wurde durch den Gesetzgeber völlig neu geregelt. Auftakt war im Jahr 2002 die Einführung einer geförderten kapitalgedeckten Zusatzversorgung – der sog. Riester-Rente. Für diese Bezüge wurden gänzlich neue Besteuerungsnormen sowohl für die steuerliche Behandlung der entsprechenden Beiträge als auch der steuerlichen Behandlung der späteren Altersbezüge geschaffen. Mit Wirkung ab 2005 wurde die Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten – insbesondere der Renten aus gesetzlichen Alterssicherungssystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen – neu geregelt, um einem Urteil des BVerfG Rechnung zu tragen, mit dem es die bisherige unterschiedliche Renten- und Pensionsbesteuerung für verfassungswidrig erklärt und spätestens zum 1. 1. 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung gefordert hatte. Insbesondere die Neuordnung durch das Alterseinkünftegesetz steht aufgrund verschiedener Entscheidungen des BFH wieder im Fokus der öffentlichen Diskussion.

Zum 1. 1. 2008 wurden die Regelungen zur Riester-Rente erweitert. Hierbei wurden die Möglichkeiten zur Nutzung der Förderung für den Aufbau von selbstgenutztem Wohneigentum erheblich verbessert. Auch die Entscheidungen der Rechtsprechung waren immer wieder Auslöser für Anpassungen in den Förderbedingungen.

Die neuen BFH-Entscheidungen zur Rentenbesteuerung

Die jüngsten Entscheidungen des BFH zur Rentenbesteuerung vom 19.5.2021 (BFH, Urteil v. 19.5.2021 - X R 33/19; X R 20/19), die jeweils unter großer medialer Beachtung verhandelt wurden, knüpfen nahtlos an die bisherige - verfassungsgerichtlich bestätigte - Rechtsprechung an, dass die Besteuerung der Renten nach dem Alterseinkünftegesetz seit 2005 grundsätzlich verfassungskonform ist. Allerdings geht der Senat davon aus, dass es ab dem Jahr 2025 zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Unabhängig von den entschiedenen Einzelfällen sind die Urteile von erheblicher Relevanz für Steuerpflichtige, Rechtsanwender und Finanzverwaltung, da der BFH nunmehr erstmals genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung festgelegt hat.

Auszug aus der 7. Auflage des Handbuchs „Renten, Raten, Dauernde Lasten“ von Dr. Michael Myßen, Steffen Adam, Katja Gragert, Nico Vogt und Antje Wißborn.

Gesamtübersicht zur Besteuerung von Renten, Raten und Dauernden Lasten

Die Neuauflage des Handbuchs „Renten, Raten, Dauernde Lasten“ berücksichtigt alle relevanten Gesetzesänderungen genauso wie die aktuellen Gerichtsentscheidungen einschließlich der neuen BFH-Entscheidungen zur Rentenbesteuerung sowie die jüngsten Verwaltungsschreiben.

Aus dem Inhalt:

  • Einführung in die Probleme der Besteuerung wiederkehrender Bezüge und allgemeine Grundsätze
  • Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen
  • Betriebliche wiederkehrende Bezüge
  • Besteuerung von Altersbezügen und Alterseinkünften
  • Besteuerung der übrigen wiederkehrenden Bezüge
  • Riester-Förderung
  • Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen

Darum ist das Handbuch so wertvoll für die Praxis

Mit diesem Klassiker zur Besteuerung von Renten, Raten und Dauernden Lasten unterstützen Sie Ihre Mandanten kompetent und rechtssicher. Als unerlässliches Hilfsmittel für die tägliche Praxis zeigt er konkrete Lösungen bei Einzelproblemen auf und bietet einen umfassenden Überblick über die gesamte steuerrechtliche Problematik. Ob im aktiven Beratungsgespräch oder beim Erstellen der Einkommensteuererklärungen – mit diesem Klassiker beantworten Sie sämtliche Fragen zur Abziehbarkeit und Besteuerung wiederkehrender Bezüge auf Basis der aktuellen Rechtslage und zur Zufriedenheit Ihrer Mandanten.

Die Neuauflage berücksichtigt die neuen BFH-Entscheidungen zur Rentenbesteuerung

Buchcover "Renten, Raten, Dauernde Lasten"

Renten, Raten, Dauernde Lasten

Besteuerung wiederkehrender Bezüge bei der Einkommensteuer.

Von Dipl.-FinanzwirtDr. Michael Myßen, Dipl.-Verwaltungswirt Steffen Adam, Dipl.-Finanzwirtin Katja Gragert, Steuerjurist Nico Voigt, Dipl.-Finanzwirtin Anja Wißborn.

17. Auflage. 2021. 902 Seiten. Gebunden.
ISBN: 978-3-482-54637-2

Preis: 99,00 €

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