Betriebsprüfung: So bewahren Sie Ihre Mandanten vor hohen Nachzahlungen

Anzahl an Betriebsprüfungen steigt

Das Schreckgespenst „Betriebsprüfung“ taucht bei Ihren Mandanten immer öfter auf. Das hat mehrere Gründe: Zum einen lassen sich viele Methoden durch das Vorliegen digitaler Daten schneller durchführen als bislang, so dass die Prüfungsintervalle immer kürzer werden. Zum anderen sind Branchen wie der Gastronomiebereich durch neue Pflichten für die Benutzung von Registrierkassen besonders betroffen und damit „attraktiv“ für die Finanzverwaltung.

Typische Fehler von Betriebsprüfern aufdecken

Als Steuerberater können Sie das Schreckgespenst zwar nicht ganz vertreiben, aber zumindest versuchen, es „erträglicher“ zu gestalten – indem Sie die Ergebnisse der Betriebsprüfung genauestens unter die Lupe nehmen, Fehlerquellen identifizieren und „im Sinne Ihres Mandanten“ argumentieren. Typische Fehler können sein:
  • Gaststätte mit angeschlossenem Biergarten: Hat der Prüfer die Schlechtwetterperiode berücksichtigt? Der Zeitreihenvergleich hinkt, weil durch den Regen nicht die gewohnten Umsätze erzielt wurden. Der Rohgewinnaufschlag ist also nicht konstant.
  • Immobilie mit Wertzuwachs: Hat der Prüfer im Rahmen der Geldverkehrsrechnung berücksichtigt, dass dieser Wertzuwachs durch steigende Preise und nicht auf der Zufuhr von Finanzmitteln beruht? Diese Wertsteigerung muss also herausgerechnet werden.
  • Eigenverbrauch: Hat der Prüfer bei der Nachkalkulation den Eigenverbrauch berücksichtigt? Dieser muss vom Einkauf abgezogen werden.

Betriebsprüfung: So bewahren Sie Ihre Mandanten vor hohen Nachzahlungen

Aktuelle Rechtsprechung nutzen: Anspruch auf die Herausgabe der Kalkulationsunterlagen

Die aktuelle Rechtsprechung kommt Ihnen bei der Fehlersuche entgegen. Denn dank ihr haben Sie einen Anspruch auf die Herausgabe der elektronischen Daten zur Kalkulation des Betriebsprüfers. Letztlich muss es Ihr Ziel sein, (zu) hohe Steuernachzahlungen für das Unternehmen Ihrer Mandanten zu vermeiden.

Voraussetzung der Überprüfung: Gängige Methoden der Betriebsprüfung verstehen

Voraussetzung dafür ist, dass Sie die unterschiedlichen Methoden der Prüfer kennen:

  • Der Zeitreihenvergleich geht von der Annahme aus, dass sich der Warenaufschlag auf die Handelsware bei Betrachtung eines mehrwöchigen Zyklus nicht nennenswert verändert. Soweit hierbei Abweichungen festgestellt werden, vermutet der Prüfer die Manipulation der Buchführung. Das vor Kurzem ergangene BFH-Urteil vom 12.7.2017 - X B 16/17 bestätigt, dass die Vorgehensweise der Finanzverwaltung bei der Anwendung des Zeitreihenvergleichs kritisch hinterfragt werden muss.
  • Der Chi-Quadrat-Test und das Newcomb-Benford-Gesetz basieren auf mathematischen Grundsätzen und versuchen, anhand von Wahrscheinlichkeiten eine Aussage über die Richtigkeit eines Zahlenwerks zu treffen. Die Beurteilung ist schwierig. Auf der einen Seite konnten diese Verfahren bei verschiedenen Untersuchungen überraschend gute Ergebnisse erzielen, auf der anderen Seite fällt es schwer, einen Mandanten alleine aufgrund einer Statistik zu verurteilen. Die meisten Finanzgerichte billigen demnach auch nicht eine alleinige Berufung auf die beiden Methoden. Immer wieder wird klargestellt, dass es sich bei den Ergebnissen um Indizien und nicht um Beweise im juristischen Sinne handelt.
  • Die Nachkalkulation ist mit hohem Aufwand verbunden, da der Prüfer manuell und mit Verstand an das Thema herangehen muss. Inhalt der Nachkalkulation ist die Überprüfung des angegebenen Umsatzes anhand der Ermittlung des Warenaufschlags auf die verkauften Artikel. Der Prüfer muss also alle Kosten eines Artikels und dessen Verkaufspreis(e) im Prüfungszeitraum herausfinden, um den Rohertrag und damit den Aufschlag zu ermitteln. Bereits geringfügige Änderungen oder kleinste Pauschalierungen können eine große Auswirkung auf das Ergebnis haben. Da die Nachkalkulation kein mathematisch-statistisch ermitteltes Ergebnis darstellt, hat sie eine wesentlich höhere Aussagekraft als die vorherigen Methoden.
  • Mithilfe der Geldverkehrsrechnung soll kontrolliert werden, ob es einen ungeklärten Vermögenszuwachs gibt. Sie schwebt von der Methodik her über den vorgenannten Möglichkeiten und ist grundsätzlich als ergänzendes – ggf. aber auch einziges – Instrument anwendbar. Auch sie wird durch einen hohen manuellen Aufwand geprägt, da der Prüfer den Geldkreislauf erfassen und vergleichen muss. Für eine sorgfältige Ermittlung müssen sämtliche Konten, Lebensversicherungen, Darlehen oder sonstigen „geldartigen“ Positionen ermittelt und im Prüfungszeitraum ausgewertet werden. Insbesondere die Ermittlung der Lebenshaltungskosten stellt ein Problem dar. Der Rückgriff auf die Statistik ist tückisch und kann zu großen Fehlern führen, jedoch wohl in beide Richtungen. Wird ein ungeklärter Vermögenszuwachs festgestellt, stellt sich unabhängig von allen anderen Methoden natürlich immer die Frage, wo dieser Zuwachs herstammt. Aufgrund dessen ist die Geldverkehrsrechnung auch eines der stärksten Argumente, welches man finden kann.

Gute Chancen beim Gang vor das Finanzgericht

Wird im Rahmen einer Betriebsprüfung keine Einigung über die Grundlagen erzielt, sollten Sie nicht den Gang vor das Finanzgericht scheuen. Vielfach werden Anwendungsfehler der Prüfer seitens des Finanzamts nicht gesehen und auch im Rechtsbehelfsverfahren verteidigt. Ein ebenfalls häufiger Fehler ist die Vornahme einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen als Voll- oder Teilschätzung, basierend auf einer hierfür nicht ausreichenden Prüfungsmethode. In diesen Fällen wird nichts anderes übrig bleiben, als die unabhängige Meinung des Gerichts einzuholen. Aufgrund der in der letzten Zeit recht positiven Rechtsprechungstendenz können hier bei guter Vorbereitung und ausreichenden Belegen gute Chancen bestehen.

Einführung der SRP: Streit um Automatisierung wird ansteigen

Stellen Sie sich darauf ein, dass der Streit um die Anwendung der maschinell durchgeführten Prüfungen in Zukunft auch durch die Einführung der summarischen Risikoprüfung (SRP) ansteigen wird. Während die Verwaltung das Ziel hat, das Besteuerungsverfahren und das Risikomanagement soweit wie möglich zu automatisieren, darf der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht aus den Augen verloren werden. Die Vorstellung, eine mathematische Analyse des Computers dürfte zukünftig bestimmen, wie viel Gewinn erzielt wurde und zu versteuern ist, wäre besorgniserregend. Es bleibt daher abzuwarten, inwieweit die Rechtsprechung und ggf. auch der Gesetzgeber der Automatisierung von solchen Entscheidungen Grenzen setzen.

Mit dem kostenlosen Themen-Special „Auf Augenhöhe mit dem Betriebsprüfer“ von „NWB Betriebswirtschaftliche Beratung” erhalten Sie das notwendige Know-how, die Anwendung der Methoden und deren Ergebnisse „im Sinne Ihres Mandanten“ mit dem Prüfer zu diskutieren – und Ihrem Mandanten durch die Identifikation von häufigen Fehlerquellen (zu) hohe Steuernachzahlungen zu ersparen.


 

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