Ein Biber auf dem Weg zum BFH

Diese Überschrift liest sich wie der Titel eines Kinderbuches. Aber im vorliegenden Fall geht es um eine ernste Angelegenheit, denn möglicherweise wird ein Biber als Zeuge bei Gericht geladen. Oder gar als Angeklagter?

Im Prozess wird es dann darum gehen, dass der Biber nicht unerheblichen Schaden an einer Terrasse angerichtet hat. Und damit kein weiteres Unheil durch ihn entsteht, hat man eine Bibersperre eingerichtet.

Und was hat nun der BFH damit zu tun? Nun, es geht darum, ob die verursachten Schäden steuerrechtlich nicht nur außergewöhnlicher Natur sind sondern welchen Schweregrad sie erreicht haben.

Im Beitrag „Biber beim BFH“ von Christian Iser erfahren Sie mehr über die Anklageschrift. Armer Biber…

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