DBA Italien – die Highlights der neuen Kommentierung inkl. gratis Leseprobe

Was sind die Hintergründe und Schwerpunkte der Aktualisierung? Welche Auswirkungen hat das MLI auf die deutsch-italienische Abkommenspraxis? Auf diese und weitere Fragen geht der folgende Beitrag ein.

Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Italien) aus dem Jahr 1989 ist im Jahr 1992 in Kraft getreten. Daniela Angelini und Dr. Guido Staccioli kommentieren das Abkommen im Rahmen ihrer Aktualisierung umfassend und stellen die einzelnen Abkommensartikel in Bezug zum Abkommensmuster, beleuchten aber auch die nationale Rechtsanwendung und liefern u. a. eine Analyse der Auswirkungen des MLI auf die einzelnen Artikel des DBA Italien, welches die Vertragsstaaten 2016 unterzeichnet haben.

I. Einstieg in die Kommentierung

Das 1989 abgeschlossene DBA Italien ist mittlerweile in die Jahre gekommen, jedoch mangels Revision unvermindert gültig und regelt daher nach wie vor die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommensteuern zwischen den traditionell wirtschaftlich eng miteinander verflochtenen Staaten der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Italien. Daneben hat sich das Ertragsteuerrecht der beiden Vertragsstaaten seit 1989 kontinuierlich und mit steigender Geschwindigkeit weiterentwickelt und so stellen sich vor dem Hintergrund der beiden international ausgerichteten Volkswirtschaften immer neue Fragen bei der Anwendung grenzüberschreitender Sachverhalte.

Dabei bergen das DBA Italien und sein die Abkommensbestimmungen ergänzendes Protokoll einige Besonderheiten in sich (wie etwa die Ansässigkeitsfiktion für Personengesellschaften), welche den Rechtsanwender nicht selten vor erhebliche Schwierigkeiten im praktischen Gebrauch des Abkommens stellen. Hinzu kommt, dass die Vertragsstaaten das mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung vom 24.11.2016 (kurz Multilaterales Instrument, MLI) unterzeichnet haben. Damit kommt es erstmals seit der Unterzeichnung des DBA Italien im Jahre 1989 zu mitunter signifikanten Modifikationen ausgewählter Vorschriften, die eine Vermeidung der Doppelbesteuerung zum Ziele haben.

Die aktualisierte Kommentierung des DBA Italien trägt insbesondere diesen neuesten Änderungen Rechnung und analysiert dezidiert die Auswirkungen des MLI auf die deutsch-italienische Abkommenspraxis. Personen, die sich bislang auf den mit dem DBA Italien verbrieften Abkommensschutz berufen konnten, tun gut daran, bestehende Strukturen unter Beachtung der mitunter dann doch signifikanten Modifikationen durch das MLI wie etwa im Bereich der sogenannten Immobiliengesellschaften, die in Italien belegenen Grundbesitz im Eigentum halten, erneut einer Überprüfung zu unterziehen, um die zutreffenden steuerrechtlichen Folgen zu ziehen.

II. Die wichtigsten Aktualisierungen der Kommentierung im Überblick

  • Ausführliche Kommentierung der Abkommensartikel unter kritischer Darstellung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden zum aktuellen OECD-Musterabkommen.
  • Reflexion ausgewählter Artikel vor dem Hintergrund der Vorschriften der nationalen Steuerrechtsordnungen und Rechtsprechung der beiden Vertragsstaaten.
  • Analyse der Auswirkungen des MLI auf die einzelnen Artikel des DBA Italien.

III. Lesen Sie sich ein – exklusiv und kostenfrei!

Nutzen Sie die Möglichkeit und lesen Sie jetzt den ersten Abschnitt der Kommentierung exklusiv und kostenfrei in der NWB-Datenbank. Dieser umfasst:

  1. Überblick und wesentlicher Regelungsinhalt
  2. Aufbau des Abkommens
  3. Anwendung des Multilateralen Instruments auf das DBA Italien
    1. Allgemeines
    2. Überblick der Auswirkungen des MLI auf das DBA Italien – inkl. einem umfangreichen tabellarischen Überblick
    3. Grundlegende Erläuterungen zu den Auswirkungen des MLI auf das DBA Italien
      1. Präambel (Art. 6 MLI)
      2. Principal Purpose Test (Art. 7 Abs. 1 MLI)
      3. Weitere Änderungen durch das MLI

Hier gelangen Sie direkt zur Online-Version – wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre!

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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

Herausgegeben von Rechtsanwalt Steuerberater Professor Dr. Dietmar Gosch, Vorsitzender Richter am BFH a.D., Rechtsanwalt Steuerberater Professor Dr. Heinz-Klaus Kroppen, LL.M, Professor Dr. Siegfried Grotherr und Steuerberater Wirtschaftsprüfer Professor Dr. Gerhard Kraft.

1. Auflage. 1997. 6700 Seiten.
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