Die Außerordentliche Wirtschaftshilfe im November der Bundesregierung

Seit dem 25.11.2020 wird die Novemberhilfe von der Bundesregierung auf Antrag für Unternehmen, Betriebe, Selbständige und Vereine, die von der Pandemie-Lage und insbesondere durch den „Lockdown light“ direkt oder indirekt betroffen sind, gewährt.

Genauer gesagt, werden Sie mit 75 % des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen unterstützt. Dieses Regelwerk für die Ermittlung der Förderungshöhe klingt auf den ersten Blick leicht verständlich, jedoch liegen die Tücken im Detail.

So wird z. B. unterschieden, ob der Betrieb vor oder nach dem 30.11.2019 gegründet wurde, ob eine Soloselbständigkeit vorliegt und was passiert, wenn in November noch Umsätze erzielt wurden.

Was heißt das nun für die betroffenen Unternehmen?

Sie sollten sich genausten mit den Regelungen der Bundesregierung vertraut machen und sich vertrauensvoll an ihren Steuerberater wenden, um in diesen Verfahrensdschungel den Überblick zu bewahren.

Alle Einzelheiten und Informationen bietet die Bundesregierung in diesem FAQ unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

In der NWB Datenbank steht Ihnen zusätzlich das Tool „Corona-Pandemie: Außerordentliche Wirtschaftshilfe November 2020 (November-Hilfe) – Checkliste mit Berechnung“ zur Verfügung.

Es unterstützt Sie bei der Zusammenstellung des notwendigen Zahlenmaterials mit diesen Features:

  • persönliche Daten Ihres Mandaten
  • Angaben für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage
  • Bemessungsgrundlage
  • Dauer der Schließung
  • Anrechnungsbeträge und Förderbeträge

Das Tool ist unter anderem Bestandteil von NWB PRO.

In der NWB Datenbank finden Sie hier viele weitere Arbeitshilfen zur Corona-Pandemie – so zum Beispiel Berechnungs-Tools für die Überbrückungshilfe 1 und 2.

NWB PRO. Mit Sicherheit die bessere Lösung.

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