Gelten ab 2017 strengere Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise?
Durch das sog. BEPS-I-Umsetzungsgesetz vom 20.12.2016 wurden die gesetzlichen Regelungen zu den Aufzeichnungspflichten des § 90 Abs. 3 AO an die Vorstellungen der OECD angepasst. Infolge des BEPS-Aktionsplans 13 muss auch eine Anpassung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung vom 13.11.2003 (GAufzV) erfolgen. Dazu hat das Bundesfinanzministerium am 21.2.2017 seinen Diskussionsentwurf veröffentlicht.
Die neuen Regelungen würden die Dokumentationsanforderungen deutlich verschärfen und sollen bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2017 Anwendung finden. Die wichtigsten Änderungen sowie mögliche Folgen für den Steuerpflichtigen stellt Benedikt Wenzel, Senior Consultant Transfer Pricing bei PwC, in der aktuellen IWB kompakt vor.
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