DSGVO rechtssicher umsetzen – der Praxisleitfaden für die Steuerkanzlei

Ab dem 25. Mai 2018 ist es soweit. Ab dann sind die Anforderungen der DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) und des BDSG -neu durch den Steuerberater zu erfüllen – und zwar vollumfänglich! Bei der Umsetzung ist praxisorientiert und priorisiert vorzugehen, gerade im Hinblick auf die nur knappe Zeit die verbleibt.

Ausgangslage: Datenschutzrechtliche Grundlagen
Als Grundlage ist ein fokussierter aber fundierter datenschutzrechtlicher Wissensstand aufzubauen. Hierzu sollte eine berufsspezifische Aufbereitung der Thematik verwendet werden. Ausufernde Darstellungen, ohne berufsbezogene Schwerpunktsetzung, helfen nicht nur nicht weiter, sondern führen zur Überforderung.

Bestandsaufnahme: Prozesse prüfen und dokumentieren
Aufbauend auf dem datenschutzrechtlichen Knowhow sollte zunächst eine Bestandsaufnahme erfolgen. Sämtliche Prozesse in der Kanzlei, bei denen eine Datenverarbeitung stattfindet, sind zu identifizieren und zu dokumentieren. Ist diese „Kärrnerarbeit“ erst einmal getan, dürfte ein mögliches Gefühl der Überforderung, allmählich in ein solches der Steuerbarkeit umschlagen.

Umsetzung: Priorisierung als Mittel zum Erfolg
Bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist eine praxisgerechte Priorisierung
das „A und O“. Eine praxistaugliche Priorisierung meint, die Vorgaben so umzusetzen, dass der Steuerberater nicht in seinem Tagesgeschäft beeinträchtigt wird, sich gleichzeitig aber auch nicht gegenüber den Aufsichtsbehörden angreifbar macht.DSGVO


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  • Hochaktuell unter Einbeziehung kurzfristiger Entwicklungen der letzten Wochen und Monate wie Auftragsverarbeitung, Datenschutzbeauftragter, Verfahrensverzeichnis.
  • Aktuelle Praxistipps und Beispiele, Formulierungshilfenund Muster sowie Checklisten und Online-Verweise.
  • Kurzmaßnahmen, praxisgerechte Schwerpunktsetzung, Erfüllung der tatsächlichen Anforderungen der Aufsichtsbehörden
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