Einkünfte X.0
Yakobchuk Olena/stock.adobe.com
Was für die Generation X neu und am Anfang einer Entwicklung scheint, ist für die Generationen Y und Z längst Realität.
Eine kleine Kostprobe: Schnell ist die Schwelle überschritten, dass die Tätigkeit nicht mehr als Hobby gilt. Dann liegen möglicherweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Durchaus können Einkünfte teilweise auch als Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit zugeordnet werden. Nicht zu vergessen, dass der Job als Unternehmer unter umsatzsteuerlichen Aspekten eingeordnet werden kann.
Ziemlich viele Fragen rund um steuerrechtliche Aspekte. Im Beitrag „Generation Y und Z: Einkünfte X.0“ gibt Ralph Homuth Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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- Berufsbezeichnung: Blogger, Influencer, Youtuber
- Arbeitsort: Facebook, Youtube & Co.
- Gehalt: Follower, Klicks und Likes
- Berufsrisiko: Datenschutz und Steuerrecht
Eine kleine Kostprobe: Schnell ist die Schwelle überschritten, dass die Tätigkeit nicht mehr als Hobby gilt. Dann liegen möglicherweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Durchaus können Einkünfte teilweise auch als Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit zugeordnet werden. Nicht zu vergessen, dass der Job als Unternehmer unter umsatzsteuerlichen Aspekten eingeordnet werden kann.
Ziemlich viele Fragen rund um steuerrechtliche Aspekte. Im Beitrag „Generation Y und Z: Einkünfte X.0“ gibt Ralph Homuth Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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