Steuerbefreiungen und Begrenzungen des Schuldenabzugs in Erbfällen

Insbesondere im Rahmen der Erbauseinandersetzung sollte den Steuerbefreiungen und Begrenzungen des Schuldenabzugs ein besonderes Augenmerk zugewandt werden. Denn Verbindlichkeiten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit ganz oder teilweise steuerbefreitem Vermögen stehen, können bei der Besteuerung insoweit nicht berücksichtigt werden. In Fällen der Erbauseinandersetzung kommt dieser Schuldenbegrenzung dabei weitere Bedeutung zu, wenn durch eine Übertragung von begünstigtem Vermögen ein sogenannter Begünstigungstransfer auf einen anderen Erben erfolgt. Die Erhöhung der Steuerbefreiung reduziert den Schuldenabzug zusätzlich.

Der Beitrag von Annette Höne, der in NWB-EV 10/2018 S. 328 erschienen ist, stellt anhand zahlreicher Beispielsfälle die komplexe Systematik der Steuerbefreiungsvorschriften und die Auswirkungen auf den Schuldenabzug im Erbfall dar. Dabei stehen auch die Folgen einer Erbauseinandersetzung im Fokus.

Lesen Sie hier den kompletten Beitrag „Steuerbefreiungen und Begrenzungen des Schuldenabzugs in Erbfällen – Die Erbauseinandersetzung und ihre steuerlichen Folgen“

NWB Erben und Vermögen

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