Koordinierter Ländererlass vom 22. Juni 2017 zur Umsetzung der Erbschaftsteuerreform

Der Anwendungserlass zur Erbschaftsteuerreform ist da! – Auf diesen Erlass zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes hat die Gestaltungspraxis bereits sehnsüchtig gewartet. Waren doch nach der Erbschaftsteuerreform 2016 noch zahlreiche Fragen offen. Insbesondere da die Neuregelungen durch die Reform bereits für Erwerbe mit einer Steuerentstehung nach dem 30.6.2016 gelten, war die Zeitspanne, die von der Unsicherheit bei der Umsetzung betroffen war, verhältnismäßig lang. Verlässliche Planungen speziell in der Gestaltungsberatung waren kaum möglich. Und auch bei Erbfällen zeigten sich Unsicherheiten im Umgang mit der Neuregelung deutlich. Jetzt ist der Erlass da und mit knapp 90 Seiten auch sehr ausführlich. Er bietet – insbesondere aufgrund seiner vielen Beispiele – sowohl Auslegungs- als auch Orientierungshilfe. Die Praxis erhält damit einige wichtige Hinweise für zukünftige Gestaltungen.

Welche Regelungen werden durch den koordinierten Ländererlass berührt?

Der koordinierte Ländererlass beinhaltet keine vollständige Revision der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011, sondern behandelt lediglich die durch die Erbschaftsteuerreform 2016 geänderten Bestimmungen; er behandelt also ausschließlich Fragen der Vermögensnachfolge in unternehmerischen Beteiligungen und alle damit zusammenhängenden Fragen.

Wann ist mit den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien zu rechnen?

Erinnern Sie sich noch an das Hin und Her bei der Erbschaftsteuerreform im letzten Jahr? Immer wieder hieß es, mit einer Einigung sei in den nächsten Tagen zu rechnen… und dann kam es doch wieder zu einer Verschiebung. Und das über Monate. Auch bei dem Erlass zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes hat es wohl wieder heftig „im Gebälk geknirscht“. Eines der deutlichsten Indizien dabei: Es gibt keine „gleich lautenden Erlasse“, sondern „nur“ einen koordinierten Ländererlass. Für die noch ausstehenden Erbschaftsteuer-Richtlinien bedeutet dies wohl, dass bisher noch nicht in allen Punkten Einigkeit herrscht. Es ist somit zu vermuten, dass in diesem Jahr mit den Richtlinien nicht mehr zu rechnen sein wird.

Lesen Sie jetzt auch die beiden aktuellen Beiträge zum Thema in der NWB Erben und Vermögen – beide Beiträge werden vor Erscheinen der Print-Ausgabe vorab in der NWB Datenbank veröffentlicht.

Frau Höne (OFD NRW) befasst sich in ihrem Beitrag mit den wichtigsten Regelungen des Anwendungserlasses und geht dabei insbesondere auf die Regelungen zur Optionsverschonung und zur Investitionsklausel ein. Dabei wird auch die mögliche Wechselwirkung beleuchtet. Auf weitere „Highlights“ der Erlasse wird ergänzend aufmerksam gemacht.
Höne, Erbschaftsteuerreform: Finanzverwaltung veröffentlicht koordinierten Ländererlass, NWB-EV 8/2017 S. 265, [QAAAG-50792].

Dr. Eckhard Wälzholz (Notar, Füssen) zeigt in seinem Beitrag optimierende Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage des nunmehr vorliegenden koordinierten Ländererlasses vom 22.6.2017 auf.
Wälzholz, Gestaltungsüberlegungen auf der Grundlage des erbschaftsteuerlichen Anwendungserlasses, NWB-EV 8/2017 S. 275, [AAAAG-50793].


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