Jahresabschluss 2020 in der Corona-Pandemie

Die Auswirkungen der Corona-Krise führen auch in der Rechnungslegung und Berichterstattung der Unternehmen zu großen Veränderungen und Herausforderungen. Doch welche handels- und steuerbilanziellen Konsequenzen ziehen die Maßnahmen des Gesetzgebers zur Abfederung der Pandemiefolgen konkret nach sich? Worauf ist bei Anhang und Lagebericht zu achten? Und welche Auswirkungen haben die mit der Krise verbundenen Unsicherheiten auf Unternehmensbewertungen?

Die Ausbreitung des Coronavirus hat nicht nur wesentliche Folgen auf den Alltag der Bevölkerung, sondern auch auf die deutsche Wirtschaft im Allgemeinen sowie auf einzelne Unternehmen im Speziellen. Da die Auswirkungen der Corona-Pandemie als wertbegründendes Ereignis für das Geschäftsjahr 2020 einzustufen sind, erfolgt im Regelfall erstmals in den zugehörigen Jahresabschlüssen eine materielle Berücksichtigung Corona-bezogener Auswirkungen im Zahlenwerk der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in einem in Abhängigkeit der jeweiligen Betroffenheit unternehmensspezifischen Ausmaß. Dies umfasst mögliche außerplanmäßige Abschreibungen im Anlage- und Umlaufvermögen, die potenzielle Bilanzierung von Drohverlustrückstellungen, die bilanzielle Abbildung von Verbindlichkeitsmodifikationen und mögliche Auflösungen von aktiven latenten Steuern. Daneben können weitere Sachverhalte, wie Konsolidierungsfragen der Konzernrechnungslegung oder die Bilanzierung von Bewertungseinheiten, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie auf eine angemessene Handhabung und im Zweifel zweckorientierte Bilanzierung zu überprüfen sein. Zudem kommt weiteren Themen eine neuartige Relevanz zu. Dies ist zum einen auf ihre steigende Bedeutung und zunehmende staatliche Förderung in Zeiten der Corona-Pandemie, beispielsweise der Fall des Kurzarbeitergelds, oder zum anderen auf neue, als Reaktion auf die Krise verabschiedete Gesetze, wie im Fall der Vorabausschüttungen nach § 59 AktG, zurückzuführen.

Die Änderungen und ihre Auswirkungen

Durch steuerrechtliche Änderungen des Gesetzgebers zur Unterstützung der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen ergeben sich neben den über das Maßgeblichkeitsprinzip auf die Steuerbilanz wirkenden Effekten zudem Auswirkungen mit rein steuerbilanzieller Relevanz. Hierzu zählen die Wiedereinführung der degressiven Abschreibungsmethode oder die Fristenverlängerungen im Zusammenhang mit der Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG und dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Insgesamt ist auf das Zusammenspiel zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz vor dem Hintergrund der Corona-bedingten Auswirkungen zu achten.

Angabepflichten

Im Anhang des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 ergeben sich – in Abweichung zum Jahresabschluss für Geschäftsjahre zum 31.12.2019 – insbesondere solche Angabepflichten, die im Zusammenhang mit von der Corona-Pandemie beeinflussten Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung stehen. Insbesondere ist über vom Vorjahr abweichend ausgeübte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und deren Auswirkungen zu berichten. Des Weiteren ist im Rahmen der Nachtragsberichterstattung als auch schon im vorigen Jahresabschluss über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu berichten, die zwischen dem Stichtag des Jahresabschlusses und dem Zeitpunkt der Bilanzaufstellung auftreten.

Im Lagebericht dürften sich wesentliche, Corona-bezogene Erläuterungspflichten im Prognosebericht und im Chancen- sowie Risikobericht ergeben. Zudem muss im Wirtschaftsbericht für das Geschäftsjahr 2020 angemessen über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Branche berichtet werden. Auch sind bei den Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Jahresabschluss sowie etwaige Zukunftsaussichten darzustellen. Hierbei ist auf entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen und bestandsgefährdende Risiken einzugehen, auch wenn sich diese erst nach dem Stichtag ergeben haben.

Auswirkungen auf die Unternehmenswerte

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unternehmen zeigen sich nicht nur im Jahresabschluss der Unternehmen, sondern spiegeln sich auch in Unternehmenswerten wider. Insbesondere die in diesem Zusammenhang benötigte Prognose finanzieller Überschüsse ist durch die gestiegene Unsicherheit beeinträchtigt. Bei der Aktualisierung bestehender Überschussplanungen ist zum einen die Frage zu beantworten, welche Effekte voraussichtlich nur kurzfristiger Natur sind und welche langfristig bestehen bleiben.

Insgesamt lässt sich eine Vielzahl an Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bilanzierung und Berichterstattung im Jahresabschluss sowie auf die Unternehmensbewertung konstatieren. Dies hängt letztendlich damit zusammen, dass diese Bereiche ein unternehmensspezifisches Abbild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind bzw. ein solches auf Grundlage der Vergangenheit prognostizieren, welche durch die Geschäftstätigkeit, das Geschäftsumfeld, den Geschäftsverlauf und das Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens und damit auch durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bestimmt werden.

Die weitere Entwicklung der Pandemiesituation und auch die zukünftigen Auswirkungen auf die Bereiche Rechnungslegung, Berichterstattung und Bewertung bleiben mit Spannung abzuwarten. Unabhängig davon, wann und wie sich die Corona-Krise national und international entwickeln wird, werden Bilanzierungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsfragen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2020 und der Lageberichterstattung für 2020 regelmäßig im Fokus der Abschlusserstellung für das Geschäftsjahr 2020 stehen. Neben den bilanzierenden Unternehmen sind auch die Abschlussprüfer von den vorgenannten Herausforderungen betroffen.

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