Bleiben Sie in Kontakt! - So stärken Sie durch regelmäßige Information die Mandantenbindung
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Das Internet hat den Umgang mit Informationen revolutioniert. Früher lag Fachwissen ausschließlich in den Händen von Experten. Heute finden auch Laien im Netz auf fast jede Fachfrage eine Antwort: Bei gesundheitlichen Beschwerden wird Dr. Google konsultiert. Waschmaschine defekt? Auf YouTube findet sich bestimmt ein Erklärvideo für die Reparatur in Eigenregie. Und auch steuerliche Fachinformationen sind frei zugänglich und werden stark nachgefragt. Warum sollten Sie also noch Mandanteninformationen verschicken?
Expertenrat ist gefragt. Heute mehr denn je.
Der erste Teil der Antwort auf die obige Frage liegt auf der Hand: Un- und Halbwissen ist gefährlich. Gerade bei der hohen Komplexität des Steuerrechts ist Expertenwissen gefragt, um das spezielle Informationsbedürfnis Ihrer Mandanten zu befriedigen. Durch regelmäßige Informationen sorgen Sie dafür, dass Ihre Mandanten verlässlich informiert sind und aktuell diskutierte Steuerthemen grundsätzlich einordnen und richtig bewerten können. Das zahlt sich für Sie aus, denn gut informierte Mandanten sind die besseren Gesprächspartner und erleichtern Ihre Beratungstätigkeit!
Erfüllen Sie Ihre Informationspflicht
Bei einem steuerrechtlichen Dauermandat muss der Steuerberater seine Mandanten ungefragt über bedeutsame Änderungen des Steuerrechts unterrichten. Nun ist es für Sie schon schwierig genug, mit den ständigen Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Schritt zu halten. Wie sollen Sie das alles auch noch an Ihre Mandanten weitergeben? Professionelle Mandanteninformationen von bekannten Fachverlagen nehmen Ihnen diese Arbeit ab. Experten für verschiedene Rechtsgebiete und Branchen bereiten laufend alles Wichtige für Sie zur Weitergabe an Ihre Mandanten auf. Sonderausgaben, zum Beispiel zum Jahreswechsel, informieren anlassbezogen und am aktuellen Informationsbedarf Ihrer Mandanten orientiert. Natürlich ist eine standardisierte oder teilindividualisierte Mandanteninformation kein Ersatz für eine persönliche Beratung. Sie kann aber als ein wichtiger Baustein zur Erfüllung Ihrer Informationspflichten angesehen werden.
Mandantenbindung durch Information
Mandanten, die sich von Ihrem Steuerberater gut informiert fühlen, sind zufriedener und neigen weniger zum Beraterwechsel. Eine Studie des NWB Verlags zur Mandantenzufriedenheit hat ergeben, dass es für rund 80 % der Mandanten – Privatpersonen, Freiberufler und KMU – wichtig bis sehr wichtig ist, vom Steuerberater über Änderungen im Zusammenhang mit dem Steuerrecht informiert zu werden. Ein weiterer Punkt, der für regelmäßige Mandanten-Informationen spricht: Sie sind ein gutes Marketinginstrument, denn damit bauen Sie einen regelmäßigen Dialog zu Ihren Mandanten auf. Sie zeigen Kompetenz und Engagement, bleiben präsent und wecken im besten Fall zusätzlichen Beratungsbedarf.
Den richtigen Kontaktpunkt finden
Viele Herausgeber von Mandantenrundschrieben bieten diese sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form an. Statt einer Fassung für alle zu versenden, bietet es sich an, Ihren Mandanten den Versand per Post oder als E-Mail als Alternativen anzubieten. Auch die Einbettung auf Ihrer Kanzleihomepage sollte nicht fehlen und wird als Serviceleistung von Interessenten (zukünftigen Mandanten!) sehr positiv bewertet.
Fazit: Die klassische Mandanteninformation ist noch lange kein Auslaufmodell. Gerade in Zeiten des scheinbar unbegrenzten Zugangs zu Fachinformationen werden seriöse und verlässliche Informationen von Ihren Mandanten hoch geschätzt. Sie sollten deshalb im Marketing-Mix Ihrer Kanzlei nicht fehlen.
Expertenrat ist gefragt. Heute mehr denn je.
Der erste Teil der Antwort auf die obige Frage liegt auf der Hand: Un- und Halbwissen ist gefährlich. Gerade bei der hohen Komplexität des Steuerrechts ist Expertenwissen gefragt, um das spezielle Informationsbedürfnis Ihrer Mandanten zu befriedigen. Durch regelmäßige Informationen sorgen Sie dafür, dass Ihre Mandanten verlässlich informiert sind und aktuell diskutierte Steuerthemen grundsätzlich einordnen und richtig bewerten können. Das zahlt sich für Sie aus, denn gut informierte Mandanten sind die besseren Gesprächspartner und erleichtern Ihre Beratungstätigkeit!
Erfüllen Sie Ihre Informationspflicht
Bei einem steuerrechtlichen Dauermandat muss der Steuerberater seine Mandanten ungefragt über bedeutsame Änderungen des Steuerrechts unterrichten. Nun ist es für Sie schon schwierig genug, mit den ständigen Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Schritt zu halten. Wie sollen Sie das alles auch noch an Ihre Mandanten weitergeben? Professionelle Mandanteninformationen von bekannten Fachverlagen nehmen Ihnen diese Arbeit ab. Experten für verschiedene Rechtsgebiete und Branchen bereiten laufend alles Wichtige für Sie zur Weitergabe an Ihre Mandanten auf. Sonderausgaben, zum Beispiel zum Jahreswechsel, informieren anlassbezogen und am aktuellen Informationsbedarf Ihrer Mandanten orientiert. Natürlich ist eine standardisierte oder teilindividualisierte Mandanteninformation kein Ersatz für eine persönliche Beratung. Sie kann aber als ein wichtiger Baustein zur Erfüllung Ihrer Informationspflichten angesehen werden.
Mandantenbindung durch Information
Mandanten, die sich von Ihrem Steuerberater gut informiert fühlen, sind zufriedener und neigen weniger zum Beraterwechsel. Eine Studie des NWB Verlags zur Mandantenzufriedenheit hat ergeben, dass es für rund 80 % der Mandanten – Privatpersonen, Freiberufler und KMU – wichtig bis sehr wichtig ist, vom Steuerberater über Änderungen im Zusammenhang mit dem Steuerrecht informiert zu werden. Ein weiterer Punkt, der für regelmäßige Mandanten-Informationen spricht: Sie sind ein gutes Marketinginstrument, denn damit bauen Sie einen regelmäßigen Dialog zu Ihren Mandanten auf. Sie zeigen Kompetenz und Engagement, bleiben präsent und wecken im besten Fall zusätzlichen Beratungsbedarf.
Den richtigen Kontaktpunkt finden
Viele Herausgeber von Mandantenrundschrieben bieten diese sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form an. Statt einer Fassung für alle zu versenden, bietet es sich an, Ihren Mandanten den Versand per Post oder als E-Mail als Alternativen anzubieten. Auch die Einbettung auf Ihrer Kanzleihomepage sollte nicht fehlen und wird als Serviceleistung von Interessenten (zukünftigen Mandanten!) sehr positiv bewertet.
Fazit: Die klassische Mandanteninformation ist noch lange kein Auslaufmodell. Gerade in Zeiten des scheinbar unbegrenzten Zugangs zu Fachinformationen werden seriöse und verlässliche Informationen von Ihren Mandanten hoch geschätzt. Sie sollten deshalb im Marketing-Mix Ihrer Kanzlei nicht fehlen.