Umsatzsteuer: Neues EU-MwSt-System ab 1.1.2020

Im Rahmen ihres Aktionsplans zur umfassenden Neuregelung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs hatte die Europäische Kommission auch Änderungen am bestehenden Mehrwertsteuersystem vorgeschlagen. Diese sog. Quick Fixes sollten nach Auffassung der Kommission mit dem ebenfalls neuen Status des zertifizierten Stpfl. verknüpft werden. Da sich eine Einigung über diesen Status nicht abzeichnete, die Quick Fixes jedoch als dringend umsetzungsbedürftig angesehen wurden, hat der ECOFIN Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU am 2.10.2018 entsprechende Änderungen an der MwStSystRL sowie der MwStVO ohne Verknüpfung mit dem zertifizierten Stpfl. beschlossen. Die Änderungen betreffen Konsignationslager, Reihengeschäfte sowie Voraussetzungen und Nachweise für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen.

Die Neuregelungen finden sich teilweise in Änderungen und Ergänzungen der MwStSystRL (Konsignationslager, Reihengeschäfte, Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung) und teilweise in einer Änderung der MwStVO (Vermutungswirkung von Nachweisen zu einer innergemeinschaftlichen Lieferung). Während die Änderungen der MwStSystRL bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umzusetzen sind, wirken die Änderungen der MwStVO unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Eine Umsetzung in nationales Recht ist hier folglich nicht erforderlich. Entgegenstehendes nationales Recht wird durch die höherrangige MwStVO sogar verdrängt. Sowohl die Änderungen der MwStSystRL als auch diejenige der MwStVO sollen ab 1.1.2020 wirksam werden.

Die nachfolgende Fallstudie von Dr. Stefanie Becker aus SteuerStud-Ausgabe 12/2018 S. 843 stellt die Änderungen ausgehend von Fallbeispielen mit Lösungsvorschlägen jeweils vor sowie nach den Änderungen dar. Dabei in Erscheinung tretende Probleme und offene Fragen werden im Anschluss diskutiert.

Lesen Sie hier die komplette Fallstudie von Dr. Stefanie Becker zu den Neuerungen bei den Quick Fixes ab 1.1.2020.

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