Nutzungsdauer für Computer und Software: Was ist im Zuge der Änderung zu beachten?
Hardware und Software: Die Definitionen gemäß BMF-Schreiben
In dem BMF-Schreiben ist recht umfassend definiert, was unter „Computerhardware“ sowie „Betriebs- und Anwendersoftware“ verstanden wird:
Unter „Computerhardware“ fallen insb. Computer, Desktop-Computer, Notebook-Computer, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Dockingstations, externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte sowie Peripheriegeräte (Rz. 2).
„Betriebs- und Anwendersoftware“ meint neben Standardanwendungen auch auf den individuellen Nutzer abgestimmte Anwendungen wie ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung (Rz. 5).
Hinweise zur zeitlichen Anwendung
Für all jene, die bereits seit letztem Jahr auf Grund der verstärkten Tätigkeit im Homeoffice neue Geräte und Software angeschafft haben, ist wohl dies der größte Wermutstropfen: Für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens gilt die Regelung erst für Anschaffungen im Veranlagungszeitraum 2021 (Rz. 7).
Für Gewinnermittlungen nach dem 31. Dezember 2020 können die Regelungen aber bereits auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere als die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde (Rz. 6).
Die verringerte Nutzungsdauer macht sich allerdings erst bemerkbar, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter i. H. v. 800,- € übersteigen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG).
NWB Steuererklärung 2020: Gerade für Ihre „EÜR-Mandate“ die passende Software
Mit der Software NWB Steuerklärung 2020 können Sie die Regelungen des BMF-Schreibens für die Steuererklärungen Ihrer Mandanten optimal berücksichtigen:
Mit dem Tool „Gewinnermittlung“ wird bereits für 2021 die laufende Buchführung für die EÜR erstellt werden.
Und mit der „Steuervorschau“ können alle im Jahr 2021 abseits der Gewinnermittlung hinzukommenden Ausgaben Ihrer Mandanten erfasst werden. Damit können die ESt-Erklärungen 2021 z. B. für Arbeitnehmer, Vermieter und Rentner bereits vorbereitet werden.
NWB Steuererklärung 2020 ist erhältlich als 1-Platz-Lizenz oder 5-Platz-Lizenz (CD und Download).
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