Praktische Hilfe bei den Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen

Nach nunmehr zwei Jahren sind die Corona-Überbrückungshilfen ausgelaufen und auf die Antragssteller und deren (steuerlichen) Vertreter kommen die Schlussabrechnungen zu.

Die Schlussabrechnungen erfolgen über das elektronische Antragsportal der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Finanzen ggf. ebenfalls durch die prüfenden Dritten.

Hierbei sollte beachten werden, dass die Schlussabrechnung bis zum 30.06.2023 eingereicht werden muss. Erfolgt dies nicht, wird seitens des Ministeriums die Föderleistung in voller Höhe zurückgefordert.

Die Schlussabrechnung

Bei der Schlussabrechnung wird nun geprüft, ob die zur Zeit des Antrags prognostizierten Umsatzeinbrüche und zum Teil geschätzten Kosten in tatsächlicher Höhe entstanden sind, die endgültige Förderhöhe errechnet und somit als Ergebnis eine Rückforderung oder Nachzahlung festgesetzt.

Unsere Arbeitshilfen „Schlussabrechnung Corona-Überbrückungshilfen: Paket 1 & 2 – Checklisten mit Berechnung“ richten sich nach der Struktur, die seitens der FAQs bzw. des Erfassungsportals der Ministerien zur Schlussabrechnung der Corona Überbrückungshilfen vorgegeben ist und unterstützen Sie bei der Abrechnung.

Hinsichtlich der Aufteilung der Schlussabrechnung in den FAQs sind die Arbeitshilfen ebenfalls in übersichtlicher Darstellung in einem Paket 1 und 2 erhältlich.

Paket 1 ist maßgeblich für folgende Überbrückungshilfen:

  • Überbrückungshilfen I-III und
  • November- und Dezemberhilfen

Paket 2 gilt für:

  • Überbrückungshilfen III Plus und
  • Überbrückungshilfen IV

Die optimale Vorbereitung für Mandantengespräche  

Insbesondere bieten Ihnen unsere Tools die optimale Grundlage für Ihre Mandantengespräche, da Sie eine Schritt-für-Schritt Herleitung der ergebenden Förderung erhalten, die sich auf Basis und des maßgeblichen Erstattungssatzes errechnet.

In diesen Tools können Sie zudem die maßgeblichen Ist-Kosten den angegebenen Kosten bei der Antragstellung direkt gegenüberstellen und Ihren Mandanten mögliche Abweichungen aufzeigen.

Als Ergebnis kann abgelesen werden, ob sich unter Berücksichtigung der laut Bescheid bewilligten Förderung keine Konsequenz oder eine Nach- bzw. Rückforderung ergibt.

Die Excel-Tools für die Schlussabrechnung bauen direkt auf den bereits in der NWB Datenbank verfügbaren Antrags-Checklisten auf: Damit ist gewährleistet, dass Sie sich schnell und einfach in den Excel-Tools zurechtfinden und die Übertragung und Erfassung der relevanten Daten möglichst nahtlos gelingt.

 

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